20.02.2024 - Spanien auf Deutsch
Für Deutsche, die in Spanien leben oder residieren, ist die Teilnahme an der Europawahl 2024 möglich. Es gibt spezifische Anforderungen, die beachtet werden müssen, um das Wahlrecht auszuüben.
Deutsche Staatsangehörige im Ausland, die weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre gemeldete Adresse und können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Es wird empfohlen, den Antrag für die Briefwahl frühzeitig zu stellen, insbesondere wenn der Auslandsaufenthalt vor Eingang der Wahlbenachrichtigung beginnt.
Für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen je nach Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Land außerhalb der EU. Deutsche mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat können entweder in das Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen werden oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Es ist zu beachten, dass das Wahlrecht insgesamt nur einmal ausgeübt werden darf.
Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der EU, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können ebenfalls an der Europawahl aus Deutschland teilnehmen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland oder eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland.
Für detaillierte Anweisungen zur Beantragung der Teilnahme und Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie zu den entsprechenden Fristen lesen Sie hier: www.bundeswahlleiterin.de
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