26.04.2016 - Karl H. Lincke
Die spanische Wirtschaft zeigt für 2016 einen positiven Wirtschaftstrend. Es wird wieder investiert, vor allem in Immobilien und Bruttoanlageinvestitionen.
Wo am besten investieren in Spanien
Madrid ist ein Zentrum für ausländische Investitionen in Spanien. So hat zum Beispiel Amazon entschieden, sein europäisches Software-Entwicklungszentrum in der spanischen Hauptstadt aufzubauen.
Für alle, die selbst schon einmal über die Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit in Spanien nachgedacht haben, hier ein erster Überblick über Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen.
GmbH (Sociedad de Responsabilidad Limitada, S.L.)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsabilidad Limitada, kurz S.L.) ist die in Spanien am häufigsten vorzufindende Rechtsform.
Vorteile
• Die Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden ist auf das eingebrachte Vermögen beschränkt;
• Bei der Wahl des Gesellschaftsnamens bestehen keine Einschränkungen;
• Das Mindestgesellschaftskapital ist mit 3.000,00 € niedrig;
• Es besteht keine Höchstgrenze für das Gesellschaftskapital;
• Die Anzahl an möglichen Gesellschaftern ist nicht begrenzt;
• Das Gesellschaftskapitals kann per Bar- oder Sacheinlage angelegt werden;
• Die Sacheinlagen müssen nicht von einem unabhängigen Experten bewertet werden;
• Es gibt keine vorgeschriebene Mindest- oder Höchstbeteiligung pro Gesellschafter;
• Die Gesellschafter genießen beim Abschluss von Verträgen und Abreden untereinander viel Freiheit.
Nachteile
• Es ist verpflichtend, eine formelle Buchhaltung durchzuführen;
• Die Geschäftsführungskosten sind höher als beispielsweise im Vergleich zum Einzelunternehmer;
• Für den Verwalter gilt ein Wettbewerbsverbot;
• Eine S.L. kann nicht an der Börse notiert werden;
• Die Gesellschafter können durch andere immer identifiziert werden.
Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, S.A.)
Die größten Gesellschaftstypen in Spanien sind in der Regel Aktiengesellschaften (Sociedad Anónima, kurz S.A.).
Als Vorteile kann besonders die mögliche Börsennotierung der Gesellschaft angesehen werden. Manche Gesellschaftstätigkeiten können laut spanischer Gesetzgebung nur mit dieser Gesellschaftsform ausgeübt werden; hierzu gehören beispielsweise Versicherungen.
Nachteile
• Die Ernennung der Geschäftsführer ist nur befristet für maximal sechs Jahre möglich;
• Das Mindestgesellschaftskapital ist relativ hoch (60.000,00 €);
• Zur Bewertung der Sacheinlagen ist ein unabhängiger Experte hinzuzuziehen.
Die Rechtsform der S.A. ist insgesamt verwaltungsintensiver und kostenaufwändiger als die S.L.
Sonderform Sociedad Limitada Nueva Empresa (S.L.N.E.)
Seit 2003 existiert in Spanien eine Sonderform für Gesellschaftsgründungen, die sog. Sociedad Limitada Nueva Empresa, zu Deutsch Gesellschaft mit beschränkter Haftung neues Unternehmen.
Die Rechtsform der S.L.N.E. weist einige Vorteile auf, die sie gegenüber der S.L und der S.A besonders durch Vereinfachungen bei den Formalitäten und in der Buchhaltung auszeichnen.
Vorteile
• Ein besonders schnelles Gründungsverfahren, das innerhalb von 48 Stunden möglich ist;
• Sie braucht nur einen generischen Gesellschaftszweck;
• Einfache Gesellschaftsorgane;
• Es ist nicht verpflichtend, ein Registerbuch der Gesellschafter zu führen;
• Sie hat steuerliche Vorteile; zu den steuerlichen Vorteilen der S.L.N.E. gehören z.B. die Stundung der Steuerschuld in den ersten beiden Besteuerungszeiträumen ab der Gründung.
Nachteile
• Bei der S.L.N.E. kann der Gesellschaftsname nicht frei gewählt werden;
• Außerdem können juristische Personen keine Gesellschafter sein können; dadurch wird diese Gesellschaftsform für viele internationale Investoren uninteressant.
Abschliessend sei auf die Rechtsform des Autónomo hingewiesen, für diejenigen, die als eine Selbständigkeit in Spanien in Erwägung ziehen.
Empresario Individual (Autónomo)
Die Betätigung als Einzelunternehmer bringt folgende Vorteile
• Es handelt sich um eine ideale Rechtsform für Betriebe sehr kleiner Größe;
• Nur wenige Formalitäten zum Aufbau der Selbständigkeit;
• Es fallen weniger Verwaltungskosten an, was die ein Einzelunternehmen wirtschaftlich machen kann.
Nachteile
• Der Gesellschafter haftet unbegrenzt;
• Die Haftung mit dem Privatvermögen für die Schulden, die bei der Geschäftstätigkeit entstehen;
• Bei grossen Gewinnen fallen aufgrund der Besteuerung als natürliche Person evtl. hohe Steuersätze an.
Autor: Karl H. Linck (www.businessinspanien.com)
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