Rentenversicherung
Hallo Thomas,
jetzt verstehe ich Deine Frage richtig: Du hast Recht, daß Deine Beitragszeit in Deutschland zum Erreichen der spanischen Mindestzeit angerechnet wird (und diese ist statt 5 Jahre in Deutschland wohl bei 20 Jahren in Spanien, bei dieser Zahl bin ich mir aber nicht ganz sicher). Die Rentenhöhe in Deutschland verändert sich nicht durch Deine Einzahlungen in Spanien, Du erwirbst Dir Ansprüche in Spanien. Es gibt wohl auch die Möglichkeit, sich seine Ansprüche von einem Systems ins andere zu holen. Ob es sinnvoll ist, die deutschen Ansprüche ins spanische System zu holen bezweifele ich allerdings.Folgende Tipps für weitere Infos:
1) Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung kannst Du Dir ein ausführliches Dokument zum Thema Deutsche im Ausland herunterladen. Hier der Link, ich hoffe er ist lesbar (breche ihn um, sonst wird er wohl verstümmelt hier):
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
nn_11792/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__
Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/
leben__und__arbeiten__in__europa,templateId=raw,
property=publicationFile.pdf/leben_und_arbeiten_
in_europa. Schicke Dir das Dokument auch gleich per Email - für alle Fälle.2) Vom 17. bis 19.11 gibt es in Madrid Beratungstage der Deutschen RentenversicherungCAISS Num. 14 Maldonado
c./ Maldonado 2
28006 Madrid
CAISS Num. 14 MaldonadoTelefonische Terminvergabe:
aus D: 0034 932 849292
aus E: 0932 849292Werde zusehen, dass diese Termine auch auf dem Portal veröffentlicht werden, gibt es auch in anderen Städten in Spanien.