Freistellungsbetraege im Ausland.
Hallo Nadine,
genau zu diesem Thema schreibe ich gerade an einem Beitrag für das Portal - weil ich feststelle, dass es hier immer wieder viele Fragen gibt. Vorab ein paar Hinweise, der Artikel sollte in Kürze unter der Rubrik Leben und Arbeiten - Finanzen erscheinen.Wenn Dein Lebensmittelpunkt in Spanien ist, bist Du in Spanien unbeschränkt steuerpfichtig mit Deinem so genannten Welteinkommen. Also musst Du auch Deine Kapitalerträge in Deutschland in Spanien deklarieren und mit 18 versteuern. Wichtig ist, dass Du Dich bei Deiner Bank in Deutschland dann als Steuerausländerin führen lässt, damit Dir die Zinsabschlagsteuer von 30 nicht abgezogen wird. Diese bekommst Du nämlich nicht zurück, wenn Du in Deutschland keine Steuererklärung machst. Wenn Du in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig bist, kannst Du in Deutschland eigentlich keinen Freistellungsaufrag mehr laufen haben. Klar, damit erreichst Du auch, dass Dir die Zinsabschlagsteuer von 30 nicht abgezogen wird, aber eben nur bis zu 801 EUR. Alles Erträge, die darüber liegen werden mit 30 Zinsabschlagsteuer belastet - und dieses Geld ist weg!
In Spanien gibt es keine Freibeträge. Mehr in den nächsten Tagen, dann auch zur Abgeltungssteuer, die in Deutschland ab dem 1.1.2009 eingeführt wird.