NUTZWERT: Wieder ein Urteil für Europa

06.12.2009 - Philipp Dyckerhoff 

Vor etwa einem Monat hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil die steuerliche Gleichbehandlung von Immobilien im EU-Ausland gefordert. Im konkreten Fall ging es darum, dass Spanier, die in Deutschland steuerresident sind, Verluste aus einer vermieteten Immobilie in Spanien in ihrer deutschen Steuererklärung weniger geltend machen konnten als entsprechende Verluste aus der Vermietung einer Immobilie in Deutschland. Dies ist laut EuGH mit europäischem Recht nicht vereinbar, weil es gegen die Kapitalverkehrsfreiheit innerhalb der EU verstößt: durch diesen steuerlichen Nachteil könnte jemand davon abgehalten werden, in eine Immobilie in einem anderen Mitgliedstaat zu investieren, was letztlich den Kapitalverkehr beschränkt.

Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt dahin, dass die seit langem geltenden Prinzipien der EU tatsächlich auch eingehalten werden. Es ist nur traurig, dass solche Dinge immer wieder erst vom EuGH geklärt werden müssen, obwohl die EU-Regeln hier an sich recht klar sind! Es bleibt zu hoffen, dass solche Urteile mit der Zeit dazu führen, das nationale Behörden europäischer denken und handeln. Sie sollten doch eigentlich mit ihrem Verhalten ein gutes Beispiel für die EU-Bürger geben. Siehe hierzu auch den Artikel zum Urteil des EuGH zum Thema Riesterförderung.

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