NUTZWERT: Erbschaft für Deutsche in Spanien (Teil 2)

24.05.2010 - Tobias Schönfeld, Philipp Dyckerhoff 

In Teil 1 dieser Reihe, im Dezember 2009, haben wir den Fall behandelt, dass in Spanien lebende Deutsche Vermögen in Deutschland erben. Nun geht es um spanisches Vermögen, wenn Erblasser und Erbe weiterhin in Deutschland leben. Der klassische Fall ist die Ferienimmobilie in Spanien.

Wer in typischen Ferienregionen wie den Balearen hofft, in den Genuss der dortigen lokalen, reduzierten Erbschaftssteuer zu kommen, wird bitter enttäuscht. Das gilt genauso für Katalonien, wo auch eine erhebliche Reduzierung der Erbschaftssteuer geplant ist – aber eben nicht für alle.

Denn nach dem spanischen Erbschaftssteuergesetz (LISD) gelten eben die staatlichen (nationalen) Erbschaftssteuertarife und nicht die autonomen (je nach autonomía stark reduzierten) Steuertarife, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz nicht in Spanien hat.

Das spanische, staatliche Erbschaftssteuerrecht selbst sieht keinerlei Vergünstigungen in der vorliegenden Konstellation vor und schlägt mit einem vernachlässigbar geringen Freibetrag von circa 16 000 Euro und einem Steuersatz bis zu 34 Prozent voll zu.

Bei weitsichtiger Planung sind steuersparende Gestaltungen bei der Vermögensübertragung möglich. Sie variieren von Fall zu Fall jedoch so sehr, dass sich eine im vorliegenden Rahmen nützliche, allgemeine Aussage nicht machen lässt. Sattdessen werden wir auf diesem Portal in den folgenden Wochen verschiedene konkrete Fallbeispiele vorstellen.

Nun kommt aber auch noch der deutsche Fiskus ins Spiel: in Deutschland unterliegt auch die spanische Immobilie, wie die gesamte Erbschaft, selbstverständlich der deutschen Erbschaftssteuer. Immerhin gibt es im deutschen Erbschaftssteuergesetz einen Doppelbesteuerungsabzug, der es im Standardfall erlaubt, die in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer in Deutschland weitestgehend wieder abzuziehen. Im Umkehrschluss ist dies aber auch der Grund, warum sich mancher über in Spanien gesparte Steuern zu früh freut.

Denn was die Erben in Spanien sparen, zahlen sie in Deutschland wieder drauf. Dennoch können sich Gestaltungen in Spanien in bestimmten Fällen doch lohnen. Etwa dann, wenn aufgrund der hohen Freibeträge in Deutschland ohnehin keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Dann darf sich der Erbe auch nach Abgabe seiner deutschen Steuererklärung noch über jeden in Spanien gesparten Cent freuen.

Im Ergebnis lässt sich jedoch auch aus der Regel zur Doppelbesteuerung keine für diesen Rahmen brauchbare Faustregel ableiten. Zu unterschiedlich sind die Auswirkungen der Gestaltungen in Spanien im Zusammenspiel der beiden Rechtsordnungen, zu wichtig ist das richtige Timing.

Jeder professionelle Rat sollte hier daher nicht nur langfristig (mitunter Jahrzehnte vor dem Erbfall) eingeholt werden, sondern immer auch das gesamte Vermögen (im In- und Ausland) berücksichtigen.

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv
  • 19.04.2018 [Kommentare: 0]

    Die Auslieferung Puigdemonts im deutschen Recht

    Am 25. März wurde der katalanische Präsident Carles Puigdemont auf der Rückreise von der Universität Helsinki über Belgien von der deutschen Polizei in Schleswig-Holstein festgenommen. Der spanische Centro Nacional de Inteligencia hatte das Bundeskriminalamt informiert, als sich Puigdemont von Finnland auf den Weg machte, und das.. Artikel weiterlesen

  • 17.10.2016 [Kommentare: 0]

    Spanische Banken stehen vor Klagen in Miliardenhöhe

    Das Oberste Gericht in Spanien hat im Dezember 2015 ein Grundsatzurteil gesprochen: Etwa 80.000 deutsche Immobilienkäufer können verlorene Anzahlungen von rund 1,6 Milliarden Euro von den spanischen Banken zurückfordern. Die Finanzinstitute sind verpflichtet, die Anzahlungen für eine Immobilie in Spanien im Falle einer Insolvenz des.. Artikel weiterlesen

  • 17.11.2014 [Kommentare: 0]

    Spanisches Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zur Rechtslage in Deutschland

    Spanien ist im Bereich des Erbrechts und des Ehegüterrechts ein Mehrrechtsstaat, in dem die individuellen Regelungen einzelner autonomer Regionen der Anwendung des gemeinspanischen Erbrechts vorgehen können. Es existiert somit kein einheitliches spanisches Erbrecht, sondern es gelten verschiedene, regionale Rechtsordnungen sogenannte.. Artikel weiterlesen

  • 14.11.2013 [Kommentare: 0]

    NUTZWERT: Erben und Vererben: Die 10 wichtigsten Fragen für Spanien-Deutsche

    Vergangenen Montag referierte u.a. Dr. Hans Hammann zum Thema Erben und Vererben in Spanien in Empuriabrava. Der erste Teil “Erben und Vererben: Die zehn wichtigsten Fragen für Spanien-Deutsche”.Etwas vereinfacht gesagt gibt es drei Gruppen von Deutschen, die in Spanien leben: "Spanien-Deutsche", die seit vielen.. Artikel weiterlesen

  • 28.06.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Die Testamentsgestaltung bei Geschiedenen und Patchwork-Familien

    Das ohnehin komplexe Thema der Nachfolge- und Testamentsplanung wird bei deutsch-spanischen Geschiedenen und Patchwork-Familien so unüberschaubar, dass Betroffene am liebsten die Finger davon lassen würden. Da das aber nicht die Lösung sein kann, zumindest dann nicht, wenn man seinen Nachkommen böse Überraschungen.. Artikel weiterlesen

  • 12.06.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Ihr letzter Wille zählt!

    Wer verschafft Ihrem letzten Willen Geltung? Sie werden es ganz bestimmt nicht mehr sein. Und können Sie sicher sein, dass Ihre Nachkommen ein von ihnen gefundenes Testament auch tatsächlich dem Nachlassgericht vorlegen? In Spanien gibt es hierfür ein Testamentsregister (Registro de última voluntad). In Deutschland g.. Artikel weiterlesen

  • 23.05.2012 [Kommentare: 0]

    NEWS: Reform Arbeitsrecht Spanien: Arbeitsrechtliche Eilmaßnahmen

    Nachdem bereits am 31. Dezember 2011 im Staatsanzeiger die „Königliche Rechtsverordnung 20/2011 über Eilmaßnahmen in Haushalts-, Steuer- und Finanzmaterien zur Korrektur des öffentlichen Defizits“ mit beachtlichen Auswirkungen im spanischen Steuersystem veröffentlicht worden war, wurden nunmehr auch i.. Artikel weiterlesen

  • 05.05.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Haben Sie für Ihren Erbfall vorgesorgt?

    Im Oktober 2009 hat die EU-Kommission einen Entwurf für die geplante EU- Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) vorgelegt. Diese wird voraussichtlich schon 2012 in Kraft treten und ist besonders für all diejenigen Deutschen, die in Spanien ihren gewöhnlichem Aufenthalt haben, von grosser Bedeutung.Bislang galt, dass die im Rahmen e.. Artikel weiterlesen

  • 22.07.2011 [Kommentare: 0]

    TIPP: Die vorweggenomme Erbfolge und ihre Risiken

    Des Öfteren übertragen Eltern im fortgeschrittenen Alter Vermögen auf ihre Kinder. Dies wird zum Einen von den Anwälten empfohlen, da sich Verfügungen auf den Todesfall von „warmer Hand“ besser gestalten lassen. Zum Anderen ist zu beobachten, dass Vermögenswerte sehr unüberlegt übertrage.. Artikel weiterlesen

  • 09.05.2011 [Kommentare: 0]

    NUTZWERT: Änderungen bei Erbschaftssteuer

    Schon letztes Jahr wurden Erbschaften und Schenkungen in Katalonien insbesondere durch eine Erhöhung der Freibeträge erheblich verbilligt. Jetzt ist es wieder soweit. In einer weiteren Reform hat die katalanische Regierung zusätzlich einen 99,9-igen Steuernachlass auf bestimmte Erbschaften- und Schenkungen, etwa solche zwis.. Artikel weiterlesen