NUTZWERT: Die Finca müssen Erben teuer bezahlen

05.07.2009 - Barbara Brandstetter/Barcelona für Deutsche  

In Europa gibt es kein einheitliches Erbrecht. Nicht einmal in der Europäischen Union gibt es eine einheitliche Regelung, welches Erbrecht angewendet und wie vererbte Immobilien im Ausland versteuert werden müssen. Mit vielen Ländern hat Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, so dass die Erben häufig gleich zweifach Erbschaftsteuer zahlen müssen. In anderen Ländern wie beispielsweise Österreich gibt es hingegen keine Erbschaftsteuer.

"Es gibt einen ersten Vorschlag für eine Harmonisierung auf dem Gebiet des Erbrechts in der Europäischen Union. Doch dieser ist noch weit von einer Umsetzung entfernt", sagt Martin Feick, Rechtsanwalt bei der Rechtsanwalts AG SZA Schilling, Zutt & Anschütz in Mannheim. Auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts gebe es noch nicht einmal Bemühungen um eine Harmonisierung.

Erben von Vermögen oder Immobilien im Ausland müssen zunächst feststellen, welches Recht angewendet wird. Bei einigen Staaten wie beispielsweise Deutschland, Italien oder Spanien entscheidet die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen, welches Erbrecht angewendet wird. "Das bedeutet, dass ein deutscher Erblasser nach deutschem Erbrecht beerbt wird, ein polnischer nach polnischem Erbrecht", sagt Rainer Hausmann, Professor an der Universität Konstanz. In anderen Ländern wie den USA, Kanada, Großbritannien, Belgien oder Frankreich entscheidet der letzte Wohnsitz des Erblassers darüber, welches Recht angewendet wird.

Aber was wären Gesetze ohne Ausnahmen? "Manche Rechtsordnungen schreiben vor, dass Grundstücke nach dem Erbrecht des Staates vererbt werden, in dem das Grundstück liegt", sagt Rechtsexperte Hausmann. Das trifft beispielsweise auf das belgische, englische oder französische Erbrecht zu. Ein Beispiel: Ein deutscher Erblasser hinterlässt eine Immobilie in Frankreich. In Deutschland gilt das Staatsangehörigkeitsprinzip. Nach französischem Erbrecht wird eine Immobilie in Frankreich jedoch immer nach französischem Recht vererbt. Das deutsche Recht erkennt diese Regelung an, so dass die Immobilie im vorliegenden Fall nach französischem Recht vererbt wird.

Vorschriften führen zu Konflikten

Jenseits der uneinheitlichen Regelungen müssen Bundesbürger mit Vermögen oder Immobilien im Ausland auch bedenken, dass die in Deutschland verfassten Testamente nicht immer problemlos anerkannt werden – selbst wenn diese von einem Notar abgesegnet wurden. Es existiert zwar das sogenannte Haager Testamentsabkommen, doch diesem sind beispielsweise die USA und Kanada nicht beigetreten. "Am einfachsten ist es, unterschiedliche Testamente für jede Rechtsordnung zu verfassen", rät Fachanwalt Feick. Vorsicht ist insbesondere bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Testamenten geboten. "Das gemeinschaftliche Testament und der Erbvertrag sind nach belgischem und italienischem Recht unzulässig und nichtig", sagt Rechtsexperte Hausmann.

Vielen droht Doppelbesteuerung

Vielen Erben droht zudem eine Doppelbesteuerung – genau genommen immer dann, wenn kein entsprechendes Abkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat existiert. Ein Abkommen gibt es derzeit lediglich mit Dänemark, Griechenland, Österreich, Schweden, Frankreich, der Schweiz und den USA. Doch immerhin gibt es die Möglichkeit, sich in Deutschland die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer für sogenanntes Auslandsvermögen anerkennen zu lassen. Doch in diesem Punkt ist Vorsicht geboten. "Kontenguthaben im Ausland zählen nicht als Auslandsvermögen, so dass diese häufig doppelt besteuert werden", sagt Feick. An diesem Umstand wird sich auch kaum etwas ändern.

Erst Anfang Februar 2009 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass die doppelte Belastung von Bankguthaben mit deutscher und ausländischer Erbschaftsteuer - in diesem Fall mit der spanischen Steuer - nicht gegen EU-Recht verstößt. "Die Doppelbesteuerung lässt sich einfach umgehen, wenn der in Deutschland wohnhafte Erblasser in Ländern wie Spanien oder vergleichbarer steuerlichen Situation keine Konten unterhält", sagt Feick. Auch kann es vorteilhaft sein, seine Immobilie im Ausland in eine Gesellschaft einzubringen. "Vor Schenkungen von Vermögen oder Immobilien im Ausland sollte man genau prüfen, welches Recht angewendet werden muss und welche Kosten entstehen", rät der Münchner Notar Thomas Wachter. So gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz etwa nur für Erbfälle, nicht jedoch für Schenkungen.


Spanien

Die Freibeträge beim Erben in Spanien sind deutlich niedriger als in Deutschland. Der maximale persönliche Freibetrag für Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge beträgt nach der auf in Spanien nichtsteuerresidente Erben anwendbaren staatlichen Erbschaftsteuer knapp 16.000 Euro. Bei Kindern unter 21 Jahren kann sich der Freibetrag auf rund 48.000 Euro erhöhen. "Die spanische Erbschaftsteuer ist bekanntermaßen sehr teuer und daher gefürchtet", sagt Michael Fries, Rechtsanwalt in der Kanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados in Madrid. Ein spanischer Steuersitz wird dann vermutet, wenn sich der Steuerpflichtige im Verlauf der vergangenen zwölf Monate mindestens 183 Tage in Spanien aufgehalten hat. "Verfügt der Erbe somit über einen Steuersitz in Spanien, ist er unbeschränkt persönlich steuerpflichtig", sagt Fries.

Das Erbe unterliegt dann unabhängig davon, in welchem Land sich Immobilien und Vermögen des Erblassers befinden, der spanischen Erbschaftsteuer. Ist der Erbe weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien, ist er nur beschränkt steuerpflichtig. Dann unterliegt nur das Nachlassvermögen, das sich in Spanien befindet, der spanischen Erbschaftsteuer. "Zwar gibt es ein deutsch-spanisches Doppelbesteuerungsabkommen, dieses erfasst jedoch nicht die Erbschaftsteuer, so dass es in deutsch-spanischen Erbfällen zur Doppelbesteuerung kommen kann", sagt Fries. Allerdings kann sowohl in Deutschland als auch in Spanien die jeweils im anderen Staat gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet werden. "Trotzdem sollte bereits zu Lebzeiten die im Todesfall anfallenden Steuerlasten berechnet und sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden", sagt Fries.


Weiterführende Links

* Firmenerben stehen vor einem Bürokratie-Monster
* So lassen sich Eigenheime steuerfrei vererben
* Enkel sind die Gewinner der Erbschaftsreform
* Stärkung der Erbrechte für uneheliche Kinder  www.welt.de

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv
  • 10.04.2019 [Kommentare: 1]

    Die Kunst ein Haus in Katalonien zu kaufen

    Wenn Sie in Katalonien ein Haus kaufen möchten, unterscheiden sich andere Regeln, andere Gesetze und eine andere Unternehmenskultur von der Deutschen. Sie werden in eine Situation mit neuen Konzepten, sprachlichen Barrieren und unterschiedlicher Bürokratie geraten. Lassen Sie sich von der Immobilienagentur Larsson Estate helfen, um den.. Artikel weiterlesen

  • 11.05.2018 [Kommentare: 2]

    Reiche Spanier und arme Deutsche?!

    Viele Deutsche machen Urlaub in Spanien. Daraus wird schnell das Vorurteil des „reichen“ deutschen Urlaubers und des „armen“ spanischen Gastgebers abgeleitet. Das dies aber nicht der Wahrheit entspricht belegen folgende Studien: Nach einer von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahre 2013 durchgeführten Studie besitzen Spanier ein.. Artikel weiterlesen

  • 20.04.2015 [Kommentare: 0]

    Der spanische Immobiliensektor im Aufschwung

    Es zeichnen sich erste Verbesserungen im spanischen Immobiliensektor ab, was am Anstieg der Verkäufe von Immobilien und Wohnraum, der Stabilisierung der Preise und der Zunahme in der Konstruktion zu beobachten ist. Mitte 2013 konnten die ersten Käufe im spanischen Immobiliensektor nach dem Platzen der Immobilienblase im Jahr 2007.. Artikel weiterlesen

  • 08.01.2015 [Kommentare: 0]

    Eine Ära geht zu Ende: der Ablauf des städtischen Mietgesetzes gefährdet Tausende Arbeitsplätze

    Der 1. Januar - ein Tag, an dem viele Menschen mit guten Vorsätzen in ein neues Jahr starten und Dinge in ihrem Leben verändern wollen. Doch manchmal ändern sich die Dinge auch ganz von selbst, ohne eigenes Zutun, ob man will oder nicht. So ist es vielen Kaufleuten in Spanien ergangen: Mit Beginn des Monats sind ihre Verträge ausgelaufen,.. Artikel weiterlesen

  • 18.08.2014 [Kommentare: 0]

    NEWS: Leichte Erholung auf dem Immobiliensektor

    Erstmals seit den Krisenjahren zeichnet sich in Spanien eine leichte Erholung auf dem Immobilienmarkt ab. Im Juni dieses Jahres wurden 8,8% mehr Wohnungen verkauft als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Es handelte sich dabei meist um Zweithandimmobilien, also solchen, die bereits einen Erstbesitzer hatten. Es sind aber auch eine Menge .. Artikel weiterlesen

  • 19.03.2014 [Kommentare: 0]

    NUTZWERT: Besteuerung beim Kauf von Immobilien in Spanien

    Einige Medien berichten, dass die Krise sich in Spanien dem Ende nähert und dass die “Wiederbelebung des Immobilienmarktes” eine entscheidende Rolle in diesem Prozess spielt. Trotz der Behauptung, dass die Immobiliennachfrage im spanischen Binnenmarkt angestiegen ist, vor allem in Bezug auf Ferienhäuser, ist es wohl .. Artikel weiterlesen

  • 08.09.2013 [Kommentare: 0]

    NEWS: An Russen und Chinesen verkaufen

    Obwohl die Stadt Barcelona sich inzwischen weltweit Aufgrund der seit über sechs Jahren anhaltenden Wirtschaftskrise in Spanien hat sich der Immobilienmarkt fast ausschliesslich auf das Internet verlagert. Die ausbleibende Innennachfrage lässt die Branche den Blick immer stärker auf das ferne Ausland richten. An erster Ste.. Artikel weiterlesen

  • 08.05.2013 [Kommentare: 0]

    HINTERGRUND: Das INE deckt auf: 3,44 Millionen Wohnungen stehen in Spanien leer

    Immobilienkrise in Spanien? Die neuesten Statistiken decken unglaubliche Zahlen auf: Ende November 2011 gab es insgesamt 25,2 Millionen Haushalte, was einen Anstieg von 20,3 Prozent in den letzten zehn Jahren bedeutet. 13,7 Prozent, das heisst 3,4 Millionen, davon standen leer. Dies hat das “Instituto Nacional de Estadística&.. Artikel weiterlesen

  • 08.03.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Der spanische Wohnungsmarkt, ein Sektor im Sturzflug

    Borja Mateo, spanischer Immobilienexperte, gibt ein Jahr nach der Veröffentlichung seines Buches “La verdad sobre el mercado inmobiliario español” (“Die Wahrheit über den spanischen Immobilienmarkt”) Auskunft über den aktuellen Stand des Sektors. Sein 2011 bei Manuscritos veröffentlichtes.. Artikel weiterlesen

  • 19.01.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Die Rolle des Anwalts beim Verkauf von Immobilien

    In den goldenen Jahren der Immobilienblase, als alles gut angekauft wurde, spielten Juristen eine wesentliche Rolle in der Beratung von Käufern, damit diese Immobilien-Eigentum mit voller Garantie erwerbenkonnten. Jetzt, da alles verkauft wird, ist unsere Rolle nochwesentlicher, um zu verhindern, dass ein eventueller Verkauf aus rech.. Artikel weiterlesen