NEWS: Spanien begrenzt Förderung von Solarstrom

18.01.2011 - Madrid für Deutsche 

Die spanische Regierung hat zum Jahresende weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Förderung von Solarstrom beschlossen. Die Höhe der jährlich geförderten Produktionsstunden von Photovoltaikanlagen, für die der erhöhte Einspeisetarif gilt, wird ab 2011 begrenzt. Ferner werden über drei Jahre die Produktionsstunden, die mit dem erhöhten Tarif des RD 661/2007 vergolten werden, gedeckelt. Zudem wird eine Durchleitungsgebühr für Energie eingeführt, die an die Netzbetreiber zu entrichten ist. Dies geht aus dem am 24.12.2010 im Amtsblatt BOE veröffentlichten Königlichen Dekret Gesetz 14/2010 vom 23.12.2010 hervor. Ziel der Maßnahmen ist die Reduzierung des sogenannten Tarifdefizits in Spanien um 4,6 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren.

„Die Deckelung der Förderung für Solarstrom in Spanien kommt zur Unzeit“, erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. „Nachdem bei der Reduzierung der Einspeisevergütung für neue Projekte eine akzeptable Lösung gefunden wurde, dürfte die nachträglich beschlossene Deckelung Investoren verärgern. Für die Abnahme des nicht mehr geförderten überschüssigen Stroms sollte schnell eine Lösung vorgelegt werden. Eine Rechtsunsicherheit ist unbedingt zu vermeiden, sonst drohen unausweichlich Klagen gegen die neue Regelung.“


„Für Investoren bedeutet dies Planungs- und Rechtssicherheit. Der Trend wird von großflächigen Freilandanlagen weiter zu integrierten Dachanlagen gehen. Aber niemand sollte sich beirren lassen: Freiflächenanlagen können sich selbst nach den neuen Tarifen rechnen. Und Altanlagen wird unwiderruflich die ursprünglich gewährte Einspeisevergütung über 25 Jahre zugesichert.“

Darüber hinaus werden für die Dauer von drei Jahren die jährlichen äquivalenten Produktionsstunden der unter das RD 661/2007 fallenden Solaranlagen wie folgt festgelegt:


- Festaufgeständert 1.250 h/Jahr

- Einachsig nachgeführt 1.644 h/Jahr

- Zweiachsig nachgeführt 1.707 h/Jahr

Die Begrenzung gilt ab dem 1.1.2011 bis zum 31.12.2013 unabhängig vom Standort der Anlage. Das bedeutet, dass nur die äquivalenten Produktionsstunden mit dem erhöhten Tarif des RD 661/2007 vergolten werden. Die überschießende Produktion wird nach Markttarif abgenommen, wobei bislang noch nicht ersichtlich ist, welche Produktion (Mittagsstunden?) und an welchem Markt diese verkauft werden soll. Als Ausgleich für die Maßnahme wird die Vergütungsdauer der unter das RD 661/2007 fallenden PV-Anlagen auf insgesamt 28 Jahre verlängert.

Die Einschnitte können erheblich sein. Eine durchschnittliche PV-Anlage im Süden Spaniens mit 100 kW nominal produziert als nicht nachgeführte Anlage (also Festaufgeständert) etwa 166.000 kW/h im Jahr, abhängig vom Standort und Unterhalt. Dies entspricht 1.660 äquivalenten Produktionsstunden im Jahr und Erlösen von ca. 77.000 Euro im Jahr 2010. Aufgrund der Deckelung wird die Anlage in 2011 maximal 59.500 Euro an erhöhten Einspeiseerlösen einnehmen. Wie der Verkauf der überschießenden Produktion auf dem freien Markt geregelt wird, ist zur Zeit noch nicht abzusehen.

Für alle Produzenten von elektrischer Energie gilt ferner ab dem 1.1.2011 eine Durchleitungsgebühr von 0,5 EUR/MWh, die an die Netzbetreiber zu entrichten ist. Für eine durchschnittliche Anlage von 100 kW nominal im Süden von Spanien bedeutet diese Sonderabgabe eine Belastung von etwa 90 Euro im Jahr.

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