HINTERGRUND: Timesharing - Anteilinhaber sollen gewarnt sein

10.03.2008 - Deike Werner 

Unter Timesharing wird eine Art Ferienwohnrecht verstanden, das gegen die Zahlung eines Gesamtkaufpreises dem Käufer Anteile an einem Wohngebäude verschafft, die ihm für eine bestimmte Zeit im Jahr zur eigenen Nutzung zustehen.

Timeshare-Käufer sollten wissen, dass es eine umstrittene Art Second-Hand Markt gibt, auf dem sie ihre erworbenen Anteile weiterveräußern können bzw. diese Angebote von fiktiven Firmen erfolgen, die auf die Zahlung von Gebühren des eh schon geschädigten Timeshare-Kunden hoffen. 

Interesse wird vorgetäuscht, die Timeshare-Wochen des Inhabers kaufen zu wollen, sogar soweit, dass geschrieben wird, das Geld für den Anteil wäre beim Notar schon hinterlegt worden und „nun nur noch“ Gebühren und Steuern zu bezahlen seien. So soll man angeblich seine „Timeshare-Anteile bzw. Wochen oder Monate“ ganz schnell wieder loswerden können.

Das dem nicht so ist – davor wird vielmals in Fachkreisen gewarnt. Da viele ihre Anteile ganz schnell gewinnträchtig weiterveräußern wollen, erscheinen diese Angebote verführerisch. Dass aber diese Firmen oftmals rein fiktiv sind, wissen nur wenige. Dabei geben sich diese Unternehmen die größte Mühe, „amtlich“ auszusehen. Doch Formulare und Stempel sind gefälscht, Name und Firmensitz erfunden. Daher wird dringend davon abgeraten, Geld auf diese Konten einzuzahlen.

Wenn der Geschädigte dies aber doch getan hat und vom Schaden erst hinterher erfährt, ist es oft zu spät. Meist werden deutsche Anwälte eingeschaltet, die um diese Machenschaften wissen sollten und eigentlich verpflichtet sind, den Geschädigten aufzuklären. 

So soll es aber auch Anwälte geben, die auch noch an jenen Klienten profitieren wollen; sie berechnen ihre Anwaltshonorare aus dem Gegenstand des Streitwertes. Der Anwalt ist bemüht, Aktivitäten vorzunehmen, wie Anschreiben an die Firmen, die i. d. R. zurückkommen, den Notar ausfindig machen etc. Dies alles zu seiner eigenen Bereicherung auf Kosten des Timeshare-Inhabers, obwohl er zur umfassenden Aufklärung dubioser Machenschaften verpflichtet wäre.

Es sei also gewarnt vor doppelter Belastung – zum einen vor jenen fiktiven Firmen und zum anderen vor Anwälten, die mehr wissen, als sie zugeben.

Quelle: Steuber, Werner: Asociación de propietarios extranjeros en España


Bezüglich des Artikels bekam ich vor einer Woche folgende Email: 
(die betreffende Person möchte nicht genannt werden)
Wer Rat weiss, soll sich bitte bei uns im Forum melden!! Vielen Dank

"Guten Morgen,
auf der deutschen Madrid Website
habe ich die nachstehende Information
gefunden.

Ich befinde mich derzeit in einem solchen
Prozess. Ich würde meine Wochen im 
XXXX Beach Club von XXXX gern
verkaufen, muss es aber nicht unbedingt.
Ich fühle mich auch nicht geschädigt.

Ich soll nun den angehängten Vertrag
unterschreiben und XXXX Euro als Vertrags-
sicherheit beim Notar Treuhänder einzahlen.

Die Adresse des Käufers gibt es, eine Telefon-
nummer ist über die Auskunft ist nicht zu erhalten.

Meine Frage: Gibt es eine staatliche Stelle
"Sevicio al Cliente" die einen staatlichen (keinen privaten)
Treuhänder Notar einsetzt ?

Ist es üblich das sowohl Käufer als auch Verkäufer
eine Zahlung an diesen Treuhänder Notar leisten ?

Man hat mir eine Telefonnummer für diesen Servicio
al Cliente geschickt. Leider spreche ich kein Spanisch.

Aber wenn man schlecht denkt, stecken die alle unter
einer Decke.

Ich wäre Ihnen seht verbunden, wenn sie mir diesbezüglich
einen kurzen Tip geben könnten ob das nach Fake aussieht
oder evtl. seriös ist. "


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