HINTERGRUND: Erbschaftssteuer in Spanien

08.04.2008 - Marcos Andreu Bleckmann 

Die Erbschaftsteuer in Spanien war traditionell eine schwere Last. Es machte keinen Unterschied, ob der Erbe in Spanien oder im Ausland seinen Wohnsitz hatte. Auch die Staatsbürgerschaft des Erben und des Erblassers spielten keine Rolle. Für das Vermögen, welches sich zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers in Spanien befand, unabhängig davon ob es Immobilien, Bankkonten oder sonstiges Vermögen war, musste der Erbe den vollen Steuersatz zahlen.

Obwohl die Höhe des Steuersatzes in Spanien von vielen Faktoren abhängt, (das Alter des oder der Erben, der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, das Vermögen, welches geerbt wird, das vorhandene Vermögen des Erblassers u.a.) war sie in der Regel von großer Bedeutung. So musste zum Beispiel ein Erbe, wenn er direkter Nachkomme des Erblassers und über 18 Jahre alt war, für eine mit 240 000 Euro angesetzte Erbschaft rund 40 000 Euro Erbschaftsteuer zahlen, was einen Steuersatz von fast 17 Prozent entspricht. Unter gewissen Umständen, vor allem bei einem größeren Vermögen konnte der Steuersatz sogar 34 Prozent erreichen.

In den letzten Jahren haben jedoch die zuständigen spanischen Regionen (Comunidad Autónoma) jedoch angefangen, die Erbschaftssteuer teilweise, in bestimmten Fällen sogar praktisch ganz abzuschaffen. Eine einheitliche Rechtslage ist nicht mehr gegeben. Je nachdem, wo der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz hat, kommen die lokalen Gesetzgebungen der einen oder anderen Comunidad Autónoma zur Anwendung. Entsprechend können die Steuern, welche für das Erbe zu zahlen sind, von der einen zur anderen Comunidad Autónoma deutliche Unterschiede aufweisen.

In Madrid ist seit der Verabschiedung des Gesetzes 4/2006 vom 22. Dezember 2006 die Erb- und Schenkungssteuer zwischen den nahestehenden Verwandten (Eltern, Kinder, Ehepartner) praktisch aufgehoben worden, da sie eine Vergünstigung von 99 Prozent beantragen können. Wichtig ist bei der Schenkung von Barvermögen, dass die Schenkung mittels notarieller Urkunde erfolgt und dass der Ursprung dieses Barvermögens nachgewiesen wird. Auch ist es notwendig, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Eintretens seines Todesfalles in Madrid seinen Hauptwohnsitz hatte.

In den anderen Comunidades Autónomas Spaniens sind ebenfalls Maßnahmen in Gang, um die Erb- und Schenkungssteuer zu reduzieren. Mit den neuesten Änderungen sind diese teilweise sogar noch günstiger als in Madrid. So beträgt die Vergünstigung für die nahestehenden Verwandten bei Erbfällen, die nach dem 1. Januar 2008 eingetreten sind, auf den Kanarischen Inseln sogar 99,9 Prozent. Auch Schenkungen an diese Verwandten können von dieser Vergünstigung profitieren, wenn dieselben nach dem 1. Januar 2008 durchgeführt werden.

Auf den Balearen beträgt bei nahestehenden Verwandten der Höchstsatz der Erbschaftssteuer ein Prozent des geerbten Vermögens. Unter gewissen Umständen kann sie sogar noch geringer sein. Momentan ist es in dieser Comunidad Autónoma noch günstiger, zu vererben als zu verschenken, da die Schenkung mit einen festen Satz von sieben Prozent versteuert wird. Dieser Satz kann, wenn die Eigentumswohnung geschenkt wird, zwar auf drei Prozent reduziert werden, doch selbst dann würde bei diesem Steuersatz eine vorzeitige Schenkung an die Erben auf den Balearen höhere Steuersätze beinhalten.

In der Comunidad Autónoma von Valencia ist Erben oder Schenken ebenfalls sehr günstig geworden. In dieser Region sieht die lokale Gesetzgebung Abzüge von bis zu 99 Prozent des Steuersatzes vor, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens in Valencia, Alicante oder Castellón seinen Hauptwohnsitz hatte.

In Andalusien sind die Vergünstigungen nicht mit denen anderen Comunidades Autónomas zu vergleichen. Es gibt zwar auch hier Abzüge des Steuersatzes von bis zu 99 Prozent, wenn Familienunternehmen oder die Eigentumswohnung vererbt wird, doch bleibt der Großteil der Erb- und Schenkungssteuer weiterhin bestehen.

Auch in den restlichen Comunidades Autónomas Spaniens ist eine deutliche Tendenz sichtbar, die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Es bleibt jedoch zu hoffen, das die jeweiligen lokalen Regierungen einen Konsens erreichen, um diese unterschiedlichen Gesetzgebungen einander anzupassen und somit die Erbschaftssteuer in ganz Spanien zu vereinheitlichen. Damit könnten sicherlich zahlreiche Probleme, welche diese unterschiedliche Gesetzgebung verursacht, vermieden werden.

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