HINTERGRUND: Aufenthaltsgenehmigung und Registrierung

24.10.2009 - Clementine Kügler  

Da es immer wieder Fragen und Missverständnisse zum Thema gibt, hier noch einmal der aktuelle Stand der Dinge. Seit April 2007 gibt es keine „Tarjeta de residencia“ (Aufenthaltsgenehmigung) mehr. Sie wird also auch nicht verlängert, wenn sie abgelaufen ist.

Was man aber benötigt, ist die Registrierung, dass man in Spanien angemeldet ist und eine Steuernummer hat, wenn man länger als drei Monate in Spanien lebt. Sie wird erst notwendig, wenn die "Tarjeta de residencia" abgelaufen ist. Die spanische Bezeichnung der Registrierung ist so lang wie das Dokument groß ist: ein Din-A4-Blatt namens „Certificado de registro como ciudadano de la Unión“ oder auch „Certificado de registro como residente comunitario“. Es hat kein Foto, weshalb es nur im Zusammenhang mit dem Reisepass als Ausweis dient. Selbst wer beim Einkaufen mit Kreditkarte bezahlen will, muss den Reisepass dabei haben. Oftmals wird aber auch der Führerschein anerkannt.

In Madrid wohnhafte Deutsche und deren Familienangehörige wenden sich für die Vergabe eines Termins (zwingend erforderlich) zur Registeranmeldung an das
Oficina Comisaría de Extranjería y Documentación
Plaza Campillo del Mundo Nuevo n° 3
28005 Madrid
Tel.: 902 565 701 (Option 2) Funktioniert übrigens gut, Termine gibt es schnell.

Für die Eintragung sind erfahrungsgemäß folgende Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular (Dok. EX-16 unter www.map.es oder www.mir.es)
- gültiger deutscher Reisepass und Kopie
- Nachweis der Zahlung der Einschreibegebühr (Formular gibt es in der o.g. Oficina von 9 bis 16 Uhr und in der C/ Manuel Luna 29 von 9 bis 13 Uhr, 10 Euro zahlt man in jeder Bank)

Genauere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der
Dirección General de Inmigración del Ministerio de Trabajo e Inmigración
Tel.: 91 363 9071, 91 363 9069, 91 363 7108 
http://extranjeros.mtas.es
oder bei der Comisaría General de Extranjería y Documentación
C/ General Pardiñas 90, 28006 Madrid,
Tel.: 91 322 6814, Infos unter: 900 610 620, 900 150 000
 www.mir.es.

Wer noch eine gültige „tarjeta de residencia“ besitzt, kann sie benutzen, bis sie ihre Gültigkeit verliert. Erst danach muss man dann die „Registrierung“ beantragen.

Das Merkblatt der Deutschen Botschaft über das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger ist unter www.madrid.diplo.de - Bürgerservice - Leben und Arbeiten in Spanien als pdf einzusehen.

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