NEWS: Rürup-Renten-Verträge – wie funktionieren sie, insbesondere wenn man in Spanien ist?

04.04.2012 - Philipp Dyckerhoff 

So einige Politiker haben ihren Namen einer privaten Rente vermacht: Herr Riester bei der Riester-Rente, Herr Eichel bei der Eichel-Rente – dies ist allerdings nur die interne Bezeichnung für die Entgeltumwandlung (betriebliche Altersvorsorge) eines großen deutschen Konzerns, und Herr Rürup mit der Rürup-Rente, offiziell die Basisrente.


Was ist überhaupt die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente wurde zum 1.1.2005 als neuer Baustein der privaten Altersvorsorge in Deutschland eingeführt. Wesentliches Ziel ist die Verlagerung der gesetzlichen Rentenversicherung, die als Umlageverfahren durch die demographische Entwicklung in Deutschland auf Dauer nicht mehr nachhaltig funktionsfähig ist, auf ein kapitalgedecktes Verfahren.

Die Rürup-Rente ist eine aus privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung. Die Beiträge sind in Deutschland bis zu 20.000 EUR pro Jahr und pro Person steuerlich abzugsfähig, allerdings noch nicht voll. Derzeit (2012) können 74 davon steuerlich angesetzt werden, jedes Jahr 2 mehr, bis ab 2025 dann 100 abgesetzt werden können. Im Ruhestand muss die Rürup-Rente voll versteuert werden, allerdings erst für diejenigen, die ab 2040 in Rente gehen. Vorher gibt es auch eine stufenweise Steigerung des zu versteuernden Anteils, Details würden hier zu weit führen. Die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden und kann nur als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich. Für die Geldanlage bieten die Anbieter die unterschiedlichsten Möglichkeiten an. Hinterbliebenenschutz kann man bedingt mit einbauen.

Die Rürup-Rente kann sowohl von Angestellten als auch von Selbständigen abgeschlossen werden und ist damit die einzige staatlich subventionierte Altersvorsorge für Selbständige in Deutschland. Interessant ist, dass man bei der Rürup-Rente das Recht hat, neben einem monatlichen Sparbeitrag (der auch recht gering sein kann), jährlich eine Zuzahlung in beliebiger Höhe zu machen (bis zur maximal förderfähigen Grenze). Damit kann man einen Rürup-Rentenvertrag recht flexibel besparen – und er stellt eine Art Steuersparmodell dar.
Die Rürup-Rente ist Hartz IV- sicher, kann also in der Ansparphase nicht gepfändet werden.
Was macht man mit seiner Rürup-Rente, wenn man in Spanien (oder sonst im Ausland) ist?

Bei der Rürup-Rente wird die Besteuerung der Altersrente nicht auf "steuerlich geförderte " bzw. "steuerlich ungeförderte " Beträge aufgeteilt. Diese Regelung gibt es nur für die Riesterrente.

Endet die Einkommenssteuerpflicht in Deutschland kann man die Beiträge für eine Rürup-Rente nicht mehr steuerlich absetzen. Die Möglichkeit der Rückforderung der Förderung seitens des deutschen Finanzamtes aufgrund des Umzugs ins Ausland im Rentenalter (wie bei der Riester-Rente, wenn man in einem Land außerhalb der EU ist) besteht bei der Rürup-Rente nicht.

Aufgrund des Einkommens in Deutschland aus der Rürup-Rente unterliegt man dort der beschränkten Einkommenssteuerpflicht. D.h. es erfolgt in Deutschland die Besteuerung der in Deutschland erzielten Einkommen (Pauschalsteuer). Da in Spanien analog zum deutschen Steuersystem das Welteinkommen besteuert wird, kommt es auch zur Besteuerung der Rürup-Rente in Spanien. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien wird allerdings eine Doppelbesteuerung vermieden. Wie genau die Besteuerung abläuft, sollte im Einzelfall immer mit einem Steuerberater geklärt werden.

Es macht also wenig Sinn, eine Rürup-Rente weiter zu besparen, wenn man in Spanien lebt, weil man den Steuervorteil in der Ansparphase verliert, aber andererseits die Rente im Ruhestand versteuern muss. Sinnvoller ist es normalerweise, die in Spanien steuerlich geförderte Altersvorsorge zu nutzen: den plan de pensiones. Dazu hier demnächst mehr.

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