HILFE - Entsendung nach Madrid - Muss meine Firma eine deutsche Niederlassung eröffnen?
Lieber Alexander,
als natürliche Person wirst Du in Spanien einkommenssteuerpflichtig, wenn Du Deinen Wohnsitz hier hast. Die 183 Tage Regelung ist eine Methode zur Bestimmung, wo sich Dein Wohnsitz befindet.
Grds. bist Du als Arbeitnehmer in Spanien - unabhängig davon, ob Dein Arbeitgeber hier seinen Sitz hat oder nicht - verpflichtet, Sozialabgaben zu leisten. Bei einer Entsendung gelten allerdings Sonderegeln, hier greift ggf. die von Dir erwähnte 24 Monatsfrist als Maximalfrist (die Entsendung muss aber durch Abgabe entsprechender Formulare - Modell E-101 – angezeigt/erneuert werden).
Im Hinblick auf Deine Firma kann sich aus der Art und Weise, wie Du in Spanien tätig bist, eine dauerhafte Betriebsstätte ergeben, mit der Folge, dass Mehrsteuer nach spanischem Recht und/oder Körperschaftssteuer in Spanien anfällt.
Als Link kann ich Das Portal http://rainbow-law.de/ empfehlen, dort finden sich Informationen zum Auslandsgeschäft von deutschen Unternehmen.
Philipp