Die spanische Ausländeridentitätsnummer NIE

19.03.2018 - Ana Caballero 

Was ist die NIE und wofür brauche ich sie?

 

Die NIE (Número de Identidad de Extranjeros) ist eine Nummer zur Identifizierung von Ausländern in Spanien. Ihr Besitz ist für viele berufliche oder geschäftliche Aktivitäten unabdingbar, denn sie ist bei jeglichen Formalitäten gegenüber spanischen Behörden anzugeben und dient den ausländischen Staatsbürgern darüber hinaus zugleich als Steuernummer (NIF – Número de Identificación Fiscal). Beispielsweise wird sie benötigt, um:

    - ein Konto bei einer spanischen Bank zu eröffnen (wird bei einigen Banken nicht benötigt),

    - einen spanischen Arbeits- oder Praktikumsvertrag abzuschließen,

    - ein Auto oder eine Immobilie in Spanien zu kaufen.

 

Erhält man einmal die persönliche NIE, ist diese lebenslang gültig – auch bei einer Unterbrechung des Spanienaufenthaltes. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten in Spanien sind EU-Bürger sowie Schweizer ferner verpflichtet, sich in das Ausländerregister „Registro Central de Extranjeros” eintragen zu lassen. Bei dieser Abwicklung bekommt man automatisch auch eine NIE zugeteilt! Vor diesem Hintergrund wird man dazu angehalten, bei einem längeren Aufenthalt direkt den Antrag auf Eintragung in das Ausländerregister zu stellen anstatt die separate Beantragung der NIE durchzuführen.

 

Demzufolge werden wir hier zwei ähnliche Wege vorstellen, auf denen man die spanische NIE erhalten kann:

  •     durch die direkte Beantragung der NIE mittels der “Asignación de Número de Identidad de Extranjero” oder
  •     durch die Beantragung des „Certificado de Registro de ciudadanos de la UE” zur Eintragung in das Ausländerregister (Aufenthalt > 3 Monate).

 

Wo kann ich die NIE beantragen?

 

Die NIE wird ortsabhängig bei der Hauptpolizeistation (Dirección General de Policía y de la Guardia Civil) oder bei den Ausländerabteilungen der Nationalpolizei (Comisaría General de Extranjería y Fronteras) beantragt. Eine temporäre NIE kann auch in einem Generalkonsulat im Ausland beantragt werden.

 

Zuständige Behörden in Madrid und Barcelona:

- Comisaría General de Extranjería y Fronteras (NIE)

Calle San Felipe, 7-9

28020 Madrid

 

- Brigada Principal de Extranjería y Fronteras de Madrid (Registrierungszertifikat EU-Bürger)

Avenida Padre Piquer, 18

28024 Madrid

 

- Brigada Provincial de Extranjería y Fronteras (Guipuzcoa) (EU-Bürger)

Rambla Guipuzcoa, 74

08020 Barcelona

 

- Brigada Provincial de Extranjería y Fronteras (Sant Joan) (Nicht-EU-Bürger)

Passeig de Sant Joan, 189

08037 Barcelona

 

Es ist erforderlich, zuvor über folgendes Internetportal einen Termin auszumachen: WEB. Dabei nach Auswahl der Provinz „Certificados UE” auswählen.

 

Wie beantrage ich die NIE?

 

Nachdem man nun einen Termin erhalten hat, unterscheiden sich die zwei erwähnten Wege nur noch in den erforderlichen Dokumenten, die für die Beantragung der NIE mitgeführt werden müssen. Die Antragsstellung kostet um die 10€, die bereits im Vorhinein bei einer Bank unter Vorlage des entsprechenden Formulars entrichtet werden sollten. Die Behörden nehmen kein Geld an.

 

Erforderliche Dokumente:

 

 Direkte Beantragung der NIEEintragung in das Ausländerregister
1.Formblatt EX-15
(Solicitud de Número de Identidad de Extranjero y Certificados)
→ ausgefüllt und unterschrieben
→ zwei Exemplare!
Formblatt EX-18
(Solicitud de inscripción en el Registro Central de Extranjeros)
→ ausgefüllt und unterschrieben
→ zwei Exemplare!
 Formblätter zu finden unter (WEB)
2.Terminbeleg
3.Gültiges Ausweisdokument (Pass oder Perso) im Original und als Kopie
4.Ausdruck über die gezahlte Gebühr von derzeit 9,45€
→ Online-Formular „Modelo 790 Código 012” (*1) ausfüllen
→ dabei „Asignación de Número de Identidad de Extranjero (NIE) a instancia del interesado” auswählen
→ ausdrucken und bei einer Bank die Gebühr entrichten
Ausdruck über die gezahlte Gebühr von derzeit 10,60€
→ Online-Formular „Modelo 790 Código 12” (*2) ausfüllen
→ dabei „Certificado de registro de residente comunitario o Tarjeta de residencia de familiar de un ciudadano de la Unión” auswählen
→ ausdrucken und bei einer Bank die Gebühr entrichten
5. Dokument im Original und als Kopie, das die zutreffende Situation belegt:
    Arbeitnehmer/in
    Selbstständige/r
    Student/in
    wenn keines zutreffend, müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts sowie eine bestehende Krankenversicherung nachgewiesen werden
→ detaillierte Information zu den jeweils gültigen Belegen auf der offiziellen Seite der spanischen Regierung (*3) unter „documentación exigible”

(*1) WEB

(*2) WEB

(*3) WEB

 

Kommentare (3) :

Kommentar von Nicole am 20.03.2018

Kommentar von Peter am 08.04.2018

Kommentar von Martina am 08.05.2018

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