WISSENSWERT: Ihr letzter Wille zählt!

12.06.2012 - Marcel Gentner, GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare (Barcelona) 

Wer verschafft Ihrem letzten Willen Geltung? Sie werden es ganz bestimmt nicht mehr sein. Und können Sie sicher sein, dass Ihre Nachkommen ein von ihnen gefundenes Testament auch tatsächlich dem Nachlassgericht vorlegen? In Spanien gibt es hierfür ein Testamentsregister (Registro de última voluntad). In Deutschland gab es etwas Vergleichbares bislang noch nicht. Dies hat sich nunmehr geändert. Seit dem 1. Januar 2012 wurde das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister (ZTR) in Betrieb genommen. Von nun an können deutsche Staatsangehörige ihre Testamente im ZTR registrieren lassen. In Deutschland neu erstellte erbrechtsrelevante notarielle Urkunden werden von vornherein durch den Notar im ZTR erfasst. Zur Registrierung von eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testamenten müssen diese allerdings in die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht verbracht werden. Testamente, die zu Hause im Schreibtisch oder anderswo aufbewahrt werden, können nicht registriert werden. Die Daten werden elektronisch an die Bundesnotarkammer übermittelt. Die Bundesnotarkammer speichert Angaben zum Erblasser, zur Urkunde und zur Verwahrstelle. Nicht gespeichert wird der Inhalt der Urkunde. Die Urkunde selbst wird auch nicht beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt.

Welche Vorteile hat das Zentrale Testamentsregister für Sie?
Das Register wird im Sterbefall geprüft. Zudem wird gewährleistet, dass jede registrierte Urkunde im Nachlassverfahren Beachtung findet. Die Bundesnotarkammer informiert die Verwahrstelle der Urkunde, damit diese zum Nachlassgericht gebracht werden kann. Somit lässt sich die Effizienz und Schnelligkeit von Nachlassverfahren steigern. Dem letzten Willen des Erblassers wird hierdurch auf sichere Weise zum Ausdruck verholfen.

Wann sollten Sie handeln?
Sie sollten handeln, wenn Sie Ihr Testament eigenhändig geschrieben und unterschrieben haben und ansonsten bislang noch nichts weiter veranlasst haben. Welches Gericht in Deutschland für Sie im konkreten Fall für die Verwahrung zuständig ist, richtet sich nach § 343 FamFG. Nach Errichtung Ihres Testaments oder sonstiger erbrechtsrelevanter Urkunden müssen Sie diese lediglich zur Verwahrung in oben benanntes Amtsgericht bringen. Die Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister sind gering. Die Gebühr wird einmalig erhoben und deckt sämtliche Kosten der Registrierung, eventueller Berichtigungen, Ergänzungen und Folgeregistrierungen sowie der Benachrichtigungen im Sterbefall ab. Nach erfolgter Eintragung erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung.

Comentarios (0) :

Comentar artículo
Archivo de artículos
  • 19.04.2018 [Comentarios: 0]

    Die Auslieferung Puigdemonts im deutschen Recht

    Am 25. März wurde der katalanische Präsident Carles Puigdemont auf der Rückreise von der Universität Helsinki über Belgien von der deutschen Polizei in Schleswig-Holstein festgenommen. Der spanische Centro Nacional de Inteligencia hatte das Bundeskriminalamt informiert, als sich Puigdemont von Finnland auf den Weg machte, und das.. más

  • 17.10.2016 [Comentarios: 0]

    Spanische Banken stehen vor Klagen in Miliardenhöhe

    Das Oberste Gericht in Spanien hat im Dezember 2015 ein Grundsatzurteil gesprochen: Etwa 80.000 deutsche Immobilienkäufer können verlorene Anzahlungen von rund 1,6 Milliarden Euro von den spanischen Banken zurückfordern. Die Finanzinstitute sind verpflichtet, die Anzahlungen für eine Immobilie in Spanien im Falle einer Insolvenz des.. más

  • 17.11.2014 [Comentarios: 0]

    Spanisches Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zur Rechtslage in Deutschland

    Spanien ist im Bereich des Erbrechts und des Ehegüterrechts ein Mehrrechtsstaat, in dem die individuellen Regelungen einzelner autonomer Regionen der Anwendung des gemeinspanischen Erbrechts vorgehen können. Es existiert somit kein einheitliches spanisches Erbrecht, sondern es gelten verschiedene, regionale Rechtsordnungen sogenannte.. más

  • 16.11.2013 [Comentarios: 1]

    NUTZWERT: Erben und Vererben: Die 10 wichtigsten Fragen für Spanien-Deutsche

    Vergangenen Montag referierte u.a. Dr. Hans Hammann zum Thema Erben und Vererben in Spanien in Empuriabrava. Der erste Teil “Erben und Vererben: Die zehn wichtigsten Fragen für Spanien-Deutsche”.Etwas vereinfacht gesagt gibt es drei Gruppen von Deutschen, die in Spanien leben: "Spanien-Deutsche", die seit vielen.. más

  • 14.11.2013 [Comentarios: 0]

    NUTZWERT: Erben und Vererben: Die 10 wichtigsten Fragen für Spanien-Deutsche

    Vergangenen Montag referierte u.a. Dr. Hans Hammann zum Thema Erben und Vererben in Spanien in Empuriabrava. Der erste Teil “Erben und Vererben: Die zehn wichtigsten Fragen für Spanien-Deutsche”.Etwas vereinfacht gesagt gibt es drei Gruppen von Deutschen, die in Spanien leben: "Spanien-Deutsche", die seit vielen.. más

  • 19.07.2013 [Comentarios: 0]

    NEWS: Erbschaftssteuer aus Katalonien in Madrid zahlen

    Die nicht residenten Ausländer in Spanien müssen die Erbschafts-und Schenkungssteuer in Madrid entrichten. Das war nach dem Buchstaben des Gesetzes schon seit vielen Jahren so, wurde aber nie eingehalten, weil die Generalitat von Katalonien diese Einkünfte gerne selbst kassierte und Madrid dies tolerierte. Diese guten Zeite.. más

  • 28.06.2012 [Comentarios: 0]

    NEWS: Reform Arbeitsrecht Spanien: Arbeitsrechtliche Eilmaßnahmen

    Nachdem bereits am 31. Dezember 2011 im Staatsanzeiger die „Königliche Rechtsverordnung 20/2011 über Eilmaßnahmen in Haushalts-, Steuer- und Finanzmaterien zur Korrektur des öffentlichen Defizits“ mit beachtlichen Auswirkungen im spanischen Steuersystem veröffentlicht worden war, wurden nunmehr auch i.. más

  • 28.06.2012 [Comentarios: 0]

    WISSENSWERT: Die Testamentsgestaltung bei Geschiedenen und Patchwork-Familien

    Das ohnehin komplexe Thema der Nachfolge- und Testamentsplanung wird bei deutsch-spanischen Geschiedenen und Patchwork-Familien so unüberschaubar, dass Betroffene am liebsten die Finger davon lassen würden. Da das aber nicht die Lösung sein kann, zumindest dann nicht, wenn man seinen Nachkommen böse Überraschungen.. más

  • 12.06.2012 [Comentarios: 0]

    WISSENSWERT: Die Testamentsgestaltung bei Geschiedenen und Patchwork-Familien

    Das ohnehin komplexe Thema der Nachfolge- und Testamentsplanung wird bei deutsch-spanischen Geschiedenen und Patchwork-Familien so unüberschaubar, dass Betroffene am liebsten die Finger davon lassen würden. Da das aber nicht die Lösung sein kann, zumindest dann nicht, wenn man seinen Nachkommen böse Überraschungen.. más

  • 23.05.2012 [Comentarios: 0]

    NEWS: Reform Arbeitsrecht Spanien: Arbeitsrechtliche Eilmaßnahmen

    Nachdem bereits am 31. Dezember 2011 im Staatsanzeiger die „Königliche Rechtsverordnung 20/2011 über Eilmaßnahmen in Haushalts-, Steuer- und Finanzmaterien zur Korrektur des öffentlichen Defizits“ mit beachtlichen Auswirkungen im spanischen Steuersystem veröffentlicht worden war, wurden nunmehr auch i.. más