„Gesetz gegen den Steuerbetrug Spanien 2012“ tritt am 19.11.2012 in Kraft

04.12.2012 -  

Mit Datum vom 13.04.2012 wurde vom spanischen Ministerrat ein Gesetzesentwurf zum Kampf gegen den Steuerbetrug, konkret, „Vorprojekt eines Gesetzes zur Änderung der Gesetzgebung in Steuer und Haushaltsangelegenheiten und der Anpassung der Steuernormen zur Stärkung der Handlungen der Vorbeugung und Kampf gegen Betrug“ eingebracht. Die entsprechenden Maßnahmen, verabschiedet mit dem Gesetz “Ley 7/2012, de 29 de octubre, de modificación de la normativa tributaria y presupuestaria y de adecuación de la normativa financiera para la intensificación de las actuaciones en la prevención y lucha contra el fraude” und veröffentlicht im spanischen Staatsanzeiger (Boletin Oficial de Estado), sind am 19.11.2012 in Kraft getreten. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen, die zweifelsohne Folgen haben werden:

1. Bargeldgeschäfte Begrenzung der Bargeldgeschäfte auf 2.500 €, wenn zumindest bei einer der Parteien Unternehmer- oder Freiberuflereigenschaft vorliegt. Dies betrifft weder Transaktionen zwischen Einzelpersonen noch Geschäfte mit Bankinstituten. Die Begrenzung erhöht sich auf bis zu 15.000 €, wenn das Geschäft mit einem Gebietsfremden realisiert wird (dies, um Kapitalzuflüsse aus dem Tourismus nicht zu behindern). Parteien, die sich an einem Bargeschäft beteiligen, das diese Grenze überschreitet, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit 25 des Gesamtbetrages der Transaktion geahndet werden kann und für welche beide Parteien haften. Die Meldung durch die Parteien binnen einer Frist von drei Monaten verhindert den Ausspruch einer Sanktion. Bankgeschäfte sind von der vorliegenden Beschränkung ausgenommen. Teilzahlungen werden zusammengerechnet. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

2. Information über Auslandsvermögen oder -einkünfte Einführung einer Neuerung im Rahmen der spanischen Abgabenordnung (Ley General Tributaria), welche in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtige (Residentes) verpflichtet, über im Ausland gelegene Vermögen und Konten jedweder Art zu informieren. Gleiches gilt für Begünstigungen aus Lebensversicherungen, o.ä.. Die entsprechende Steuererklärung ist binnen der ersten drei Monate eines jeden Jahres hinsichtlich des Stichtages 31.12. des Vorjahres abzugeben. Zu beachten ist, dass dabei eine Änderung des Art. 39 Abs 2 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Fisicas) der Steuerverwaltung den Weg eröffnet, bei Feststellung rechtswidrig nicht erfolgter Steuererklärungen über Vermögenswerte oder im Ausland gelegener Vermögensrechte oder Erträge, rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Verjährung von deren Vorliegen auszugehen und die entsprechenden Steuern sowie ganz erhebliche Sanktionen und Zinsen festzusetzen. Das Gesetz sieht eine wertmäßige Beschränkung vor, so dass eine Erklärungspflicht nur ab einem Wert von 50.000 € besteht. Sofern in Folgejahren dieser Betrag nicht um 20.000 € überschritten wird besteht ebenso keine Verpflichtung zur Abgabe der informativen Erklärung. Verstöße gegen diese Bestimmungen werden als sehr schwere Verstöße qualifiziert.

3. Gesellschafterhaftung bei Liquidation Änderung der spanischen Abgabenordnung insoweit, als dass Gesellschafter von Gesellschaften und anderen juristischen Personen bei Auflösung und Löschung dieser juristischen Personen unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich bis zur Höhe der auf sie fallenden Liquidationsquote und ggf. weiterer in den letzten zwei Jahren vor Liquidation auf sie übertragenen Vermögenswerte der Gesellschaft haften. Im Falle einer Auflösung bei der es nicht zur Löschung kommt, gehen offene steuerliche Verpflichtungen auf Rechtsnachfolger oder sonstige Begünstigte über. Dies gilt ebenso für jedweden Fall der Globalzession von Aktiva und Passiva.

4. Durch Aktien- oder Geschäftsanteilsübertragung verdeckte Geschäfte Änderung des Art. 108 des spanischen Wertpapiergesetzes (Ley 24/1988 de 28 de julio), nach welchem die Übertragung von Geschäftsanteilen bzw. Aktien einer spanischen Gesellschaft grds. von der Vermögensteuer, der Umsatzsteuer und der Steuer auf dokumentierte Rechtsgeschäfte befreit ist, sofern diese Übertragung nicht die Steuerunterdrückung zur Absicht hatte. Dieses Ziel liegt gemäß der Gesetzesänderung dann vor, wenn mit der Übertragung unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle einer Gesellschaft erreicht wird, deren Aktiva zu mehr als 50 aus in Spanien belegenen Immobilien bestehen und es sich nicht um geschäftliche Aktivitäten handelt. Gleiches gilt für die Einbringung als Sacheinlage.


©2012 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht.

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv
  • 08.03.2023 [Kommentare: 0]

    Kurzer Abriss: Die Situation der Frauen in der Arbeitswelt in Spanien

    Frauen während des Franco-Regimes. Die Veränderung der Rolle von Frauen in der spanischen Wirtschaft lässt sich am besten im historischen Kontext betrachten. Während der Franco-Diktatur (1939-1975) wurden Frauen in Spanien auf traditionelle Rollen beschränkt, insbesondere in Bezug auf die Ehe und Mutterschaft. Frauen waren in der Regel.. Artikel weiterlesen

  • 14.02.2022 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“): Der EuGH hat endlich ein Urteil gesprochen

    Mit Urteil vom 27. Januar 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich bestätigt, dass das Modelo 720 in vielen Details nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das war vielen Betroffenen aufgrund der absurd hohen Strafen, die mit dem Modelo 720 verbunden waren, schon längst klar und man muss sich wirklich wundern, dass eine Entscheid.. Artikel weiterlesen

  • 13.10.2021 [Kommentare: 0]

    Deutsche Rentner in Spanien – auf dem Radar der Agencia Tributaria

    Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Rentnern, die mehr oder weniger dauerhaft in Spanien leben, und Post von der Agencia Tributaria (= spanisches Finanzamt) bekommen haben.Worum geht es da? Meist hat das spanische Finanzamt von Deutschland mitgeteilt bekommen, dass eine Rente nach Spanien gezahlt wurde. Damit .. Artikel weiterlesen

  • 18.02.2021 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen modelo 720 abschließende Klärung durch den EuGH bis Ende 2021?

    Wann wird Spanien endlich in die Schranken gewiesen? Ein Spanier bezeichnete vor Jahren die spanische Administration einmal als „bürgerunfreundlich“. Das kann man wohl sagen, und ganz besonders gilt das für das spanische Finanzamt („Hacienda“). „Hacienda“ hat immer Recht, auch wenn „Hacienda“ nicht Recht hat! Und das passiert leider sehr.. Artikel weiterlesen

  • 03.02.2021 [Kommentare: 0]

    Geht so Europa? Offener Brief an das BMF

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit gut 15 Jahren unterstütze ich Deutsche in Spanien und Spanier in Deutschland bei Themen, die mit ihrem Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien zu tun haben. Ich selbst habe über 20 Jahre im Ausland gelebt, davon viele Jahre in unterschiedlichen Ländern der EU. Daher verfolge ich auch immer wieder .. Artikel weiterlesen

  • 10.02.2020 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“) – es scheint sich endlich etwas zu bewegen

    Was war nochmal das „modelo 720“? Wenn in Spanien steuerpflichtige Personen in einer der drei Kategorien (1) Konten (Girokonto, Tagesgeld, etc.), (2) Wertpapiere jeglicher Art, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, etc. oder (3) Immobilien und Grundstücke jeweils in Summe mehr als 50.000 Euro im Ausland besitze, dann müssen.. Artikel weiterlesen

  • 23.05.2019 [Kommentare: 0]

    Wie bekommt man als Ausländer seinen Borrador auf der Webseite des spanischen Finanzamtes?

    Am 30. Juni ist wieder die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung in Spanien. Aufschub, wie man ihn aus Deutschland kennt, bekommt man beim spanischen Finanzamt gar nicht – es handelt sich also um einen festen Termin!Um auf den "borrador", also den Entwurf der Steuererklärung, im Internet zugreifen zu können, gibt es.. Artikel weiterlesen

  • 10.04.2019 [Kommentare: 1]

    Die Kunst ein Haus in Katalonien zu kaufen

    Wenn Sie in Katalonien ein Haus kaufen möchten, unterscheiden sich andere Regeln, andere Gesetze und eine andere Unternehmenskultur von der Deutschen. Sie werden in eine Situation mit neuen Konzepten, sprachlichen Barrieren und unterschiedlicher Bürokratie geraten. Lassen Sie sich von der Immobilienagentur Larsson Estate helfen, um den.. Artikel weiterlesen

  • 06.03.2019 [Kommentare: 1]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen – das modelo 720 gilt vorerst weiterhin (fast) unverändert

    Alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen (= gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien) sollten auch dieses Jahr wieder prüfen, ob sie der Meldepflicht für Auslandsvermögen nachkommen und ihre Vermögenswerte im Ausland in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) deklarieren müssen. Die Frist für das Jahr 2018 endet am 1. April 2019.. Artikel weiterlesen

  • 04.12.2018 [Kommentare: 0]

    Hintergründe zum Meldegesetz

    Das Thema Anmeldung in Deutschland beschäftigt viele Deutsche, die in Spanien ihren Wohnsitz haben. Viele der Spanien-Deutschen haben sich in Deutschland nie abgemeldet. Was ist richtig, was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Vor mittlerweile drei Jahren ist in Deutschland ein neues Meldegesetz in Kraft getret.. Artikel weiterlesen