NUTZWERT: Wohnungsuche in Barcelona

30.06.2008 - Julia Macher 

Wer in Barcelona eine Wohnung sucht, hat auf jeden Fall etwas zu erzählen: Da entpuppt sich die Drei-Raum-Wohnung aus der Annonce schon einmal als durch Vorhänge abgeteiltes Ein-Zimmer-Apartment oder die Agentur teilt mit, dass die angepriesene Wohnung leider nur im Prospekt existiert, aber man könne sich das teurere Ersatzobjekt angucken. Daran hat auch die Immobilienkrise nicht viel geändert: Denn geplatzt ist in Barcelona die Spekulationsblase noch nicht, allenfalls entweicht langsam die Luft.

So stiegen laut barcelonesischer Stadtverwaltung im Jahr 2007 die Wohnungspreise für Neubauten nur noch um 2,2 Prozent. Damit lag die Steigerung unter der jährlichen Inflationsrate, was zuletzt 1994 der Fall war. Allerdings waren von dieser Entwicklung vor allem Neubauten im Eixample betroffen, dort sanken die Preise um 5,8 Prozent. In der Ciudad Vella kosteten neue Wohnungen dagegen 17,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Quadratmeterpreis für Altbauwohnungen sank in ganz Barcelona laut einer Studie des Netzwerkes Comprarcasa um drei Prozent auf 4 823 Euro.

Abgeschreckt durch die steigenden Zinsen und die rigidere Hypothekenvergabe der Banken entdecken auch immer mehr Spanier Mieten als Alternative zum Kaufen – mit dem Ergebnis, dass die in der katalanischen Hauptstadt ohnehin hohen Mietpreise noch einmal ordentlich um 11,6 Prozent anzogen: auf 15,79 Euro pro Quadratmeter.

Hilfreich bei der Immobiliensuche sind Onlineportale (zum Beispiel www.idealista.com, www.enalquiler.com oder für WGs www.easypiso.com) oder die Immobilienteile der Tageszeitungen, La Vanguardia hat zum Beispiel ihren Immobilienteil ausgebaut. Beim Gespräch mit dem Vermieter wird neben Ausweis und NIE auch häufig nach der Nómina, dem Gehaltsnachweis, oder ersatzweise Kontoauszügen der letzten Monate gefragt. Die Mietverträge sind meist zeitlich begrenzt: Bei Ein-Jahres-Verträgen kann der Vertrag automatisch um weitere vier Jahre verlängert werden. Bei Fünf-Jahres-Verträgen darf die Miete - solange nicht anders vereinbart – jährlich nur um Inflationsrate bzw. gestiegene Nebenkosten erhöht werden. Mit drei Wochen fällt die Kündigungsfrist deutlich kürzer aus als in Deutschland.

Verwirrend für Neuankömmlinge sind die Gebühren, die bei der Wohnungsmiete anfallen: Neben der fianza, der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgschaft in Höhe von einer oder mehreren Monatmieten, verlangen Vermieter als Zusatzgarantie oftmals einen aval bancario. Das kann beispielsweise eine Rücklage über sechs Monatsmieten sein. Da die Eröffnung und Unterhaltung solcher Depots oftmals mit hohen Bank- und Verwaltungsgebühren für den Mieter verbunden ist, empfehlen Mietexperten, mit dem Vermieter lieber eine höhere Bürgschaft auszuhandeln – wovon auf Grund der Zinsen auch der Vermieter profitiert.

Eine einmalige zusätzliche Gebühr fällt an, wenn man seine Wohnung über eine Agentur gefunden hat: Die meisten stellen eine Monatsmiete oder zehn Prozent der Jahresmiete für die Vermittlung in Rechnung, dazu kommt - bei korrekt Buch führenden Agenturen – noch die Mehrwertsteuer. Einige Immobilienmakler verlangen das Honorar bar auf die Hand: eine Art der Steuerhinterziehung, die sich so sehr eingespielt hat, das kaum noch jemand dagegen protestiert.

Auf die teils illegalen Praktiken auf dem freien Wohnungsmarkt reagiert nun auch die Politik. Seit Juni 2008 hat Barcelona als erste spanische Stadt eine eigene Beschwerdestelle für "Immobilien-Mobbing". Dort nimmt sich ein Staatsanwalt der Beschwerden an. Mehr Informationen erhalten Sie bei städtischen Verbraucherzentrale OMIC.

Was bei der Anmeldung von Gas, Wasser und Strom beachtet werden muss, erfahren Sie am nächsten Montag an dieser Stelle.

Mehr Informationen:
Sehr hilfreich bei der Suche ist www.idealista.com, eine Agentur, die mit dem hehren Ziel antrat, den Immobilienmarkt transparenter zu gestalten und auf deren Homepage sich Spanien weit Kauf- und Mietangebote sichten lassen. Auf www.enalquiler.com stehen ausschließlich Mietwohnungen zum Angebot. In einem Blog beantworten Rechtsanwälte und Immobilienexperten Fragen zum Mietrecht.

Junge Erwerbstätige unter 30 Jahren, die weniger als 22 000 Euro brutto verdienen, können beim Wohnungsministerium einen Mietzuschuss in Höhe von 210 Euro beantragen. Informationen über dieses und andere Förderprogramme der Regierung gibt es auf der Homepage des Ministeriums www.mviv.es. Informationen über die städtischen Wohnungsprogramme gibt es auf der Seite des Ayuntamiento, Hilfe bei Beschwerden bei der Oficina d'Informació al Consumidor OMIC.

Wer wissen will, wieviel die Nachbarn zahlen, kann das „Ladrillometro“ nutzen. Das Tool funktioniert nach dem Prinzip des Geo-Tagging: Die User geben auf einer interaktiven Karte Miete, Größe der Wohnung und Baujahr ein; die Daten werden gespeichert und miteinander verglichen. Einen offiziellen Mietspiegel ersetzt das „Ladrillometro“ nicht, für eine erste Orientierung ist es allerdings ganz hilfreich.

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