NUTZWERT: Wie melde ich mein Auto um?

27.02.2008 - Jenna Steenken 

Wer länger als drei Monate in Spanien lebt oder sich mehr als 186 Kalendertage hier aufhält, muss sein Fahrzeug in Spanien anmelden. Erfolgt keine Ummeldung kann bei Kontrolle durch die Polizei eine Geldbuße von 300 Euro fällig werden. Viele schrecken dennoch die umständliche Prozedur und die damit verbundenen Kosten ab.

Erfolgt die Ummeldung innerhalb von vier Wochen nachdem der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet wurde, wird die Steuer von 12,5 Prozent des aktuellen Fahrzeugwerts (der von der spanischen Behörde ermittelt wird) gespart. Wichtig ist zu beachten, dass Fahrzeuge, die nicht schon mindestens ein Jahr lang Eigentum waren, mit einem zusätzlichem Einfuhrzoll von circa 70 Euro belastet werden. Die Ummeldung kann jeder selbstständig erledigen oder durch sogenannte „Gestorías“ vornehmen lassen.

Für Mitglieder des spanischen Automobilclubs RACC in Katalonien übernimmt dieser Verein die Anmeldung. Der Beitrag als Socio Juvenile (für unter 25-Jährige) beträgt 100 Euro pro Jahr, als Socio Senior (bis 65 Jahre) 135 Euro. Weitere Informationen hierzu unter www.racc.es. Bei Angeboten von Gestorias sollte man die Leistungen und Gebühren genau vergleichen und die entstehenden Kosten im Voraus vereinbaren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Erfolgt eine Ummeldung als Racc-Mitglied, zahlt man je nach Fahrzeug zwischen 400 und 800 Euro für alles, inklusive TÜV. Exemplarisch setzt sich die Einführung und Ummeldung eines deutschen VW-Busses aus folgenden Posten zusammen: 195 Euro Honorar Racc, 32 Euro Steuern auf das Honorar, 85 Euro Tasa Jefatura de Tráfico, 77 Euro die Tasa Industria, 28 Euro Tasa Revisión ITV, 66 Euro Tasa Certificado Caracteristicas und 72 Euro Einfuhrzoll (Impuesto Vehículos Tracción Mecánica). In diesem Fall kommt man insgesamt auf 554 Euro.

Folgende Dokumente werden benötigt: Fahrzeugbrief, Fotokopie der NIE, der Originalkaufvertrag, Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento erhältlich im Ayuntamiento) und die etiquetas fiscales (Hacienda). Nach Durchführung des TÜV (ITV), erhält man innerhalb weniger Tage eine provisorische Matrikulation, nach zwei bis drei Wochen die endgültigen neuen Nummernschilder. Wer diesen Weg wählt, muss lediglich einen Behördengang zur Hacienda und zum ITV einplanen und sich für eine Versicherung entscheiden. 

Wer die Ummeldung lieber ohne Hilfe vollziehen möchte, besorgt sich zunächst das Formular Modelo 565 beim zuständigen Finanzamt. Man benötigt außerdem eine vom Konsulat bestätigte Abmeldung vom deutschen Wohnsitz und eine Anerkennung des Fahrzeugs (Certificado de Características). Letztere kann für ca. 150 Euro von einem technischen Ingenieur in Werkstätten oder direkt beim ITV durchgeführt werden. Den technischen Zulassungsschein (Ficha Técnica Española) erhalten Sie bei jedem autorisierten spanischen ITV. Für den Erhalt der Ficha Técnica müssen folgende Dokumente in Original und Kopie vorgelegt werden: eine beglaubigte Übersetzung des Fahrzeugbriefs plus Kopie, Certificado de Características, Tarjeta de Residencia und das Certificado de Empadronamiento.

Bis die Ummeldung vollzogen ist, behält die spanische Verkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico Barcelona), den Fahrzeugbrief ein und Sie bekommen spanische Zulassungsdokumente und Kennzeichen. Falls Sie als neuer Halter nicht mit dem in den deutschen Fahrzeugpapieren genannten übereinstimmen, müssen Sie einen Nachweis des Halterwechsels anhand von übersetzten Kaufverträgen vorlegen. Eine Liste von vereidigten Übersetzern ist beim Generalkonsulat erhältlich.

Weitere Autoversicherungen: www.lineadirecta.es, www.mapfre.es, www.directseguros.es

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