NUTZWERT: Vorteile für „Steuerausländer“

31.05.2010 - Philipp Dyckerhoff 

Jemand, der in Spanien lebt und seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat, ist in Spanien mit seinem so genannten Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Zum Beispiel spanisches Arbeitseinkommen, in Spanien erzielte Kapitalerträge oder in Spanien erzielte Mieteinnahmen sind in Spanien steuerpflichtig.

Kapitalerträge werden in Spanien mit einem festen, vom persönlichen Einkommen unabhängigen Steuersatz versteuert. Bis 31.12.2009 waren das 18 Prozent, nun sind es 19 Prozent für die ersten 6 000 Euro, darüber hinaus 21 Prozent. Zum Vergleich: in Deutschland werden Kapitalerträge nach dem gleichen Prinzip versteuert, allerdings beträgt der Steuersatz 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer.

In Deutschland erzielte Kapitalerträge für in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtige werden wie folgt versteuert:

1) Zinseinnahmen: wenn man bei seiner Bank in Deutschland als Steuerausländer gemeldet ist, werden in Deutschland keine Steuern abgezogen. Man muss die erwirtschafteten Zinsen in seiner spanischen Steuererklärung angeben. Theoretisch werden diese Zinseinnahmen aus Deutschland sogar schon an die spanischen Finanzämter gemeldet. Das funktioniert zwar noch nicht durchgehend, aber passiert in vielen Fällen schon. Wenn man nun in Deutschland nicht als Steuerausländer gemeldet ist, werden die Steuern auf die Zinsen von der Bank einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Dieses Geld ist dann in aller Regel weg, zumal man ja als in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtiger in Deutschland keine Steuererklärung macht. Viele, die bei ihrer Bank nicht als Steuerausländer gemeldet sind, haben zwar noch einen Freistellungsauftrag aus alten Zeiten (die ersten 801 Euro Zinseinnahmen sind in Deutschland für dort Steuerpflichtige steuerfrei), so dass sie bei geringen Zinseinnahmen tatsächlich gar keine Steuer zahlen. Aber korrekt ist das nicht.

2) Kursgewinne: sie werden wie Zinsen bei Steuerausländern in Deutschland nicht versteuert. Man muss sie im Rahmen der Steuererklärung in Spanien deklarieren und zahlt dann 19 Prozent oder eben 21 Prozent darauf. Jedenfalls weniger als in Deutschland.

3) Dividenden: sie werden „an der Quelle“ besteuert, also in Deutschland, wenn sie dort anfallen. Auch wenn man den Status des Steuerausländers hat, werden diese Steuern abgeführt. Man kann sich aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Spanien allerdings die Differenz der Steuern beim deutschen Finanzamt wieder zurück holen. Unter Umständen etwas aufwändig, bei größeren Beträgen aber sicherlich sinnvoll. Schade, dass nicht für alle Arten der Kapitalerträge ein einheitliches Vorgehen festgelegt wurde!


Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv
  • 14.02.2022 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“): Der EuGH hat endlich ein Urteil gesprochen

    Mit Urteil vom 27. Januar 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich bestätigt, dass das Modelo 720 in vielen Details nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das war vielen Betroffenen aufgrund der absurd hohen Strafen, die mit dem Modelo 720 verbunden waren, schon längst klar und man muss sich wirklich wundern, dass eine Entscheid.. Artikel weiterlesen

  • 13.10.2021 [Kommentare: 0]

    Deutsche Rentner in Spanien – auf dem Radar der Agencia Tributaria

    Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Rentnern, die mehr oder weniger dauerhaft in Spanien leben, und Post von der Agencia Tributaria (= spanisches Finanzamt) bekommen haben.Worum geht es da? Meist hat das spanische Finanzamt von Deutschland mitgeteilt bekommen, dass eine Rente nach Spanien gezahlt wurde. Damit .. Artikel weiterlesen

  • 18.02.2021 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen modelo 720 abschließende Klärung durch den EuGH bis Ende 2021?

    Wann wird Spanien endlich in die Schranken gewiesen? Ein Spanier bezeichnete vor Jahren die spanische Administration einmal als „bürgerunfreundlich“. Das kann man wohl sagen, und ganz besonders gilt das für das spanische Finanzamt („Hacienda“). „Hacienda“ hat immer Recht, auch wenn „Hacienda“ nicht Recht hat! Und das passiert leider sehr.. Artikel weiterlesen

  • 03.02.2021 [Kommentare: 0]

    Geht so Europa? Offener Brief an das BMF

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit gut 15 Jahren unterstütze ich Deutsche in Spanien und Spanier in Deutschland bei Themen, die mit ihrem Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien zu tun haben. Ich selbst habe über 20 Jahre im Ausland gelebt, davon viele Jahre in unterschiedlichen Ländern der EU. Daher verfolge ich auch immer wieder .. Artikel weiterlesen

  • 10.02.2020 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“) – es scheint sich endlich etwas zu bewegen

    Was war nochmal das „modelo 720“? Wenn in Spanien steuerpflichtige Personen in einer der drei Kategorien (1) Konten (Girokonto, Tagesgeld, etc.), (2) Wertpapiere jeglicher Art, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, etc. oder (3) Immobilien und Grundstücke jeweils in Summe mehr als 50.000 Euro im Ausland besitze, dann müssen.. Artikel weiterlesen

  • 23.05.2019 [Kommentare: 0]

    Wie bekommt man als Ausländer seinen Borrador auf der Webseite des spanischen Finanzamtes?

    Am 30. Juni ist wieder die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung in Spanien. Aufschub, wie man ihn aus Deutschland kennt, bekommt man beim spanischen Finanzamt gar nicht – es handelt sich also um einen festen Termin!Um auf den "borrador", also den Entwurf der Steuererklärung, im Internet zugreifen zu können, gibt es.. Artikel weiterlesen

  • 06.03.2019 [Kommentare: 1]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen – das modelo 720 gilt vorerst weiterhin (fast) unverändert

    Alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen (= gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien) sollten auch dieses Jahr wieder prüfen, ob sie der Meldepflicht für Auslandsvermögen nachkommen und ihre Vermögenswerte im Ausland in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) deklarieren müssen. Die Frist für das Jahr 2018 endet am 1. April 2019.. Artikel weiterlesen

  • 04.12.2018 [Kommentare: 0]

    Hintergründe zum Meldegesetz

    Das Thema Anmeldung in Deutschland beschäftigt viele Deutsche, die in Spanien ihren Wohnsitz haben. Viele der Spanien-Deutschen haben sich in Deutschland nie abgemeldet. Was ist richtig, was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Vor mittlerweile drei Jahren ist in Deutschland ein neues Meldegesetz in Kraft getret.. Artikel weiterlesen

  • 19.09.2018 [Kommentare: 0]

    Die Superreichen in Spanien - in Ziffern

    Die Zahl der Superreichen in Spanien, die ein Vermögen von mehr als 30 Millionen Euro besitzen und Vermögenssteuer zahlen, hat sich in der Zeit zwischen 2006-2016 fast verdreifacht, von 200 auf 579. Das zeigen die letzten Daten des Finanzamts – der Agencia Tributaria. Im letzten Jahr (2016/2017) ist diese Zahl sogar um 5,4% gestiegen, von.. Artikel weiterlesen

  • 13.08.2018 [Kommentare: 1]

    Besteuerung von gesetzlichen Renten zwischen Spanien und Deutschland

    Das (auch schon nicht mehr ganz) neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien, das am 18.10.2012 in Kraft getreten ist, regelt im Artikel 17 die Besteuerung von Ruhegehältern und Renten. Im Gegensatz zum alten DBA von 1968, in dem das Besteuerungsrecht von gesetzlichen Renten einzig und alleine beim Wohnsitzstaa.. Artikel weiterlesen