NUTZWERT: Die Sozialversicherung ist Zwang

24.03.2007 - Martina Frank 

Alle Arbeitnehmer, Selbständige und Beamte sind in Spanien zwangssozialversichert - in etwa das Konzept, das in Deutschland unter dem Begriff Bürgerversicherung diskutiert wird. Sie haben in Spanien nicht die Möglichkeit, die Sozialversicherung durch eine private Versicherung zu ersetzen. Da also nahezu 100 Prozent der aktiven Bevölkerung Beiträge in die Sozialversicherungen abführt, das gesamte Sozialsystem auf nationaler und Länderebene zentral gesteuert und organisiert ist und die Leistungen auch nicht den Umfang der deutschen Sozialversicherung erreichen, hält sich die Höhe der Beiträge in Grenzen.Arbeitnehmer bezahlen insgesamt 6,35 Prozent ihres Bruttojahresgehalts an die Sozialversicherungen, im einzelnen: 4,7 Prozent Rentenversicherung, 1,55 Prozent Arbeitslosenversicherung, und 0,1 Prozent gehen in einen Ausbildungsfond. Wie in Deutschland führt der Arbeitgeber Ihre Beiträge direkt ab.Selbständige haben die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen (Mindestbeitrag ca. 220 Euro monatlich), sie führen ihre Beiträge monatlich selbst ab.Besteuert wird in Spanien nach progressiven Steuersätzen und unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Abschreibungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten, Ihrer weltweiten Einnahmen aus Arbeit, aus beruflicher und unternehmerischer Tätigkeit sowie Kapitalerträge und Vermögenseinkünfte. Wie in Deutschland auch, führt der Arbeitgeber monatlich Ihre Lohnsteuer ab.Selbständige leisten quartalsweise eine Teilzahlung über ihre erwirtschafteten Einkünfte des Quartals. Zwischen Mai und Juni eines jeden Jahres sind Sie verpflichtet, Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung einzureichen. Sie müssen mit Sanktionen rechnen, wenn Sie Ihre Steuererklärung gar nicht oder außerhalb der Fristen einreichen.Ihr monatliches Nettoeinkommen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation (Anzahl der monatlichen Teilzahlungen, Familienstand, Kinder, Hypothek, Altersvorsorge, etc., etc.) können Sie auf der Webseite des Finanzamts (www.aeat.es) berechnen lassen.Beispiel: nach Abzug Ihrer Abschreibungen und Ermäßigungen beträgt Ihr Jahresgehalt 20.000 Euro (base liquidable). Sie bezahlen 2.718,58 Euro (cuota íntegra) auf die ersten 17.360 Euro, also 15,66 Prozent. Über den Rest Ihres Einkommens, also 2.640 Euro, der nicht über 15.000 Euro (resto base liquidable) liegen darf, wird ein Steuersatz von 18,27 Prozent, also 482,33 Euro. Sie bezahlen insgesamt 3.200,91 Euro, was einem Durchschnittssteuersatz von 16 entspricht.Nützliche Links: Spanische Sozialversicherung

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