NUTZWERT: Der TÜV in Spanien

14.06.2010 - Sophie Hellriegel 

Wer in Spanien lebt und arbeitet, besitzt meistens auch ein Auto. Vielleicht sogar eines mit deutschem Kennzeichen. Doch wie verhält man sich, wenn die TÜV-Plakette abläuft? Wo kann man sein Fahrzeug überprüfen lassen und was ist in Spanien und Deutschland zulässig und was nicht?

Der Technische Überwachungs-Verein Rheinland ist der international tätigste Prüfdienstleister, an den man sich wenden kann, wenn es um den Im- und Export des eigenen Fahrzeuges geht (Anlaufstellen in Madrid und Barcelona finden Sie hier). Möchte man sein Auto mit ins Ausland nehmen, muss eine Zollvorführung des PKWs stattfinden, die als Serviceleistung vom TÜV Rheinland organisiert wird.

Das beinhaltet eine Menge Papierkram, wie Zollversicherung, Abholung und Überprüfung der Zulassungsdokumente, Vorfinanzierung der behördlichen Gebühren. Letzlich wird ein Ausfuhrkennzeichen ausgestellt. Weitere Voraussetzungen für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland sind außerdem das Vorzeigen des Personalausweises oder Reisepasses, einer Zolldeckungskarte (die 15 oder 30 Tage gültig ist) und einer gültigen TÜV-Plakette. Für die Zulassung des Autos in Spanien erstellt die TÜV Rheinland AG ein Auslands- und Zulassungsgutachten, das den Anforderungen der jeweiligen Behörde entsprechen muss. Das Gutachten kostet je nach Umfang circa 90 Euro.

Wichtig ist jedoch, dass die TÜV-Hauptuntersuchung bei Einreise nach Spanien gültig ist. Was nun, wenn die TÜV-Plakette während der Zeit in Spanien abläuft? Das Kraftfahrzeug muss deshalb nicht gleich nach Deutschland zurückgebracht werden. Obwohl bei Wiedereinreise Bussgelder drohen können. Genau aus diesem Grund empfiehlt der ADAC den Nachweis über die bei Einreise noch gültige TÜV-Plakette und über den Bescheid eines permanenten Auslandsaufenthalts. Notwendig ist außerdem, in Spanien eine Werkstatt oder eine Prüfstelle des ITV (Inspección Técnica de Vehículos) aufzusuchen, um das Auto durchchecken zu lassen. Dafür erhält man immerhin einen Nachweis über die technische Überprüfung des Fahrzeuges. Nach Absprache und Bestätigung des Versicherers kann die ansässige Überwachungsorganisation auch die versicherungsvertraglichen Aspekte regeln. Zu beachten ist jedoch, dass die spanischen Prüfprotokolle keine TÜV oder DEKRA-Prüfplaketten ersetzen! Was so viel heißt, wie: das Prozedere muss in Deutschland unverzüglich nachgeholt werden. ITV-Zentren innerhalb Madrids finden Sie hier und in Barcelona hier.

Interessant zu wissen ist außerdem, dass keine Ummeldepflicht bei einem dauerhaften Aufenthalt in Spanien besteht (eine Ausnahme bilden Residenten). Dazu genügt in der Regel der Nachweis über die Steuerpflicht in Deutschland. Entschließt man sich doch, das Auto umzumelden, ist es üblich eine Agentur (Gestoría) zu beauftragen, die sich um die bürokratischen Abläufe kümmert. Ein Preisvergleich der Agenturen und die Vereinbarung der zu zahlenden Gebühr sind im Vorhinein unbedingt zu klären! Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Der ADAC nennt in diesem Kontext zwei seriöse Unternehmen, nämlich www.racc.es und www.race.es.

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