NEWS: Haushaltshilfen müssen Arbeitern gleichgestellt werden

19.11.2011 - ARENA 

Haushaltshilfen müssen ab dem 1. Januar 2012 angemeldet werden und die Regierung hat zudem einen Mindestlohn von 635 Euro für diese festgelegt. Damit stellt man die Hilfen im Haus einem Arbeiter gleich, inklusive 14 Monatsgehältern und die Arbeitgeber werden zukünftig 8.976,60 Euro im Jahr zahlen müssen. Allerdings dürfen maximal 30 der Kosten für Kost und Logis abgezogen werden, was aber deutlich weniger ist als bislang, wo teilweise bis zu 90 des Lohns für diese Leistungen berechnet wurden.

Die Regierung will mit dieser Regelung der Sozialversicherung etwa 150.000 zusätzliche Beitragszahler zuführen, in dem sie per festem Arbeitsvertrag offiziell angemeldet werden. Man schätzt, dass es in Katalonien und Spanien rund 685.000 Haushaltshilfen gibt, von denen jedoch nur knapp 300.000 angemeldet sind.

Für die Arbeitgeber kommen nehmen dem Lohn zusätzliche Kosten zwischen 20 Euro und 164,40 Euro zu – je nachdem, für wie viele Stunden die Kraft angemeldet wird.

Die einzigen Unterschiede zu einem Arbeiter liegen beim Arbeitslosengeld und dem Kündigungsschutz. Eine Haushaltskraft kann ohne Angabe von Gründen von einem Tag auf den anderen entlassen werden. In diesem Fall muss die Familie jedoch eine Entschädigung zahlen, die zwölf Tagesgehältern pro Beschäftigungsjahr entspricht.

Die Kraft darf maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten, muss zwischen zwei Schichten zwölf Stunden Ruhezeit haben und darf pro Woche maximal 20 Stunden in der Nacht arbeiten.

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