NEWS: EU macht Doppel-Staatsbürgerschaft möglich

21.05.2008 - Stefanie Claudia Müller und Clementine Kügler 

Nach einer vorgesehenen Änderung des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts bleibt beim Wechsel der Nationalität innerhalb der EU die bisherige erhalten. Das gilt auch für Deutsche, die einen spanischen Pass anfordern wollen. Bislang war es so, dass die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch beim Erwerb einer ausländischen verloren geht. Ausnahmen gab es nur bei besonderen Umständen. Jetzt haben Kinder und Ehepartner deutsch-spanischer Familien einen klaren Vorteil. Mit beiden Pässen können sie sich in ihren Heimatländern sowie in der Wahlheimat freibewegen und die Vorteile der jeweiligen Kuturen voll geniessen. 

Ein Problem gibt es bei der Neureglung aber bezüglich eines Beitritts der Türkei zur EU. Viele der in Deutschland lebenden Türken wollen Deutsche werden, dabei aber ihre heimatliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Derzeit gilt: Wenn sie sich in Deutschland einbürgern lassen, verlieren sie in der Türkei ihre Staatsangehörigkeit. Beim nächsten Besuch zu Hause, lassen sie sich dann jedoch wieder einen türkischen Pass geben und verlieren nach der derzeitigen Gesetzgebung den deutschen. Wie das in Zukunft geregelt werden soll, ist noch unklar. Mehr Info: Grundbesitz International kontakt@schutzgemeinschaft-ev.de



Kommentare [3]



Posted by Stefan Martin at 23.10.07 15:31:39 Uhr

Liebe redaktion,

bei ihrem Artikel haben Sie natürlich das kleine Detail übersehen, dass das spanische Staatsangehörigkeitsrecht nach wie vor die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt (Art. 23 Código Civil). Für die Deutschen bedeutet das, dass sie die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen müssen (§ 18 StAG).


Posted by Claudia at 24.10.07 13:04:07 Uhr

Hallo,
eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand diese beantworten? Besteht denn für deutsche Kinder, die in Spanien geboren sind und beide Eltern deutsche Staatsangehörige sind, die Möglichkeit, auch die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne die Deutsche ablegen zu müssen?


Posted by Stefanie und Clementine at 31.10.07 23:04:29 Uhr

Die Pressestelle des spanischen Justizministeriums, die für die Staatsbürgerschaft zuständig ist, bestätigt den Einwand von Stefan Martin zu unserem Artikel auf der Homes. Es gibt eine Reihe von Ländern, für die der spanische Código Civil eine doppelte Staatsbürgerschaft vorsieht, vornehmlich lateinamerikanische Länder, keine EU-Länder, auch Deutschland gehört NICHT dazu. Daran wird sich vermutlich auch in Zukunft nichts ändern.

Man kann das nur in Ausnahmen umgehen bzw. wenn das Kind zuerst die spanische Staatsbürgerschaft annimmt und dann sozusagen die deutsche später dazukommt.
Deutsche, die spanische Staatsbürger werden wollen, haben 180 Tage, um die deutsche Nationalität abzulegen.

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