HINTERGRUND: Die Meinungsfreiheit geht in Spanien sehr weit

03.02.2008 - Clementine Kügler 

Anlässlich des kritischen Dokumentarfilms von Günter Schwaiger „Hafner’s Paradise“ (der in Barcelona und Madrid im Herbst in den Kinos lief), über den ehemaligen SS-Offizier Paul Hafner, der seit vierzig Jahren in Madrid lebt und vor der Kamera Hitler lobt und den Holocaust leugnet, stellt sich die Frage, ob solche Äußerungen in Spanien als Delikt gelten oder nicht.

Der Teufel steckt im Detail. Am 7. November 2007 entschied das Spanische Verfassungsgericht im Falle des Buchhändlers und Verlegers Pedro Varela, dass die Leugnung des Holocaust unter Meinungsfreiheit fällt - während die Rechtfertigung des Holocaust sehr wohl Delikt ist nach dem Strafgesetzbuch Artikel 607.2 von 1995.

Varela leitete bis zur Auflösung 1993 den rechtsradikalen Círculo Español de Amigos de Europa (Cedade), ist Verleger nationalsozialistischer Schriften und Besitzer der Buchhandlung Europa in Barcelona, die für ihre Nazi-Gesinnung bekannt ist – „Mein Kampf“ gehört zum festen Sortiment - und immer wieder einschlägige Figuren der rechtsextremen Szene zu Vorträgen oder Buchvorstellungen einlädt.

1996 wurde die Buchhandlung interveniert, aber nicht geschlossen. 20 000 Bücher nationalsozialistischen und rassistischen Inhalts wurden beschlagnahmt. Varela wurde zwei Jahre später wegen Leugnung des Holocaust, Verherrlichung des Hitlerregimes und Aufstachelung zu Rassismus und Antisemitismus zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine Anwälte haben daraufhin vor dem Oberlandesgericht von Barcelona und dieses vor dem Spanischen Verfassungsgericht geltend gemacht, dass die Leugnung des Holocaust kein Delikt sei und Anfang November 2007 Recht bekommen.

Am 15. Dezember besuchte der britische Revisionist David Irving die Buchhandlung und redete vor aufmerksamen Mossos d’Esquadra und einigen wenigen Journalisten, während auf der Straße etwa hundert junge Systemgegner vor wiederum zahlreicher Polizei ihren Unmut verkündeten. Im Nachhinein wird sein Text überprüft, ob er Anlass für ein Eingreifen der Justiz gibt. Das dürfte der Grund sein, weshalb sich Irving, Presseberichten zufolge, recht widersprüchlich ausdrückte. Für die Äußerung, dass Hitler von der Ermordung der Juden nichts gewusst habe, ist er in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilt worden, von denen er ein Drittel absaß. In Barcelona hat er das wieder behauptet.

Drei Wochen zuvor war eine Veranstaltung mit David Duke, dem ehemaligen Ku Klux Klan-Führer, im Buchladen angekündigt und erst aufgrund gewalttätiger Proteste und einem großen Polizeiaufgebot kurzfristig abgesagt worden. Das regionale Innenministerium weiß von diesen Veranstaltungen, kann aber nicht vorgehen, da es sich um „private Akte“ handelt, berichtet die Tageszeitung La Vanguardia.

Die Bücher dieser Autoren zu verbieten ist ein langwieriger Prozess, den Organisationen wie SOS Racisme und Movimiento contra la Intolerancia zusammen mit einer Initative der Journalistin Pilar Rahola, die gegen die Veranstaltungen der Librería Europa protestiert, anstrengen wollen. Laut Urteil des Verfassungsgerichtes gehört auch das Publizieren von Büchern, welche den Holocaust leugnen, zur Meinungsfreiheit.

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