Anspruch auf dt. Kindergeld?  von  Claudia am 22.03.0822:33:41
Claudia
Hallo,
ich hoffe mal, dass mir Jemand weiterhelfen kann. Meine Ehemann und ich sind beide dt. Staatsangehörige und leben seit ca. 2 Jahren in Madrid. Wir haben unseren Hauptwohnsitz hier und sind in Deutschland abgemeldet. Im letzten Jahr ist unser Sohn ebenfalls hier zur Welt gekommen. Nun zu meiner Frage: haben wir Anspruch auf die Zahlung von dt. Kindergeld und weiss Jemand, wo ich mich hinwenden kann, um diesbezüglich genaue und vor allem kompetente Infos zu erhalten?
  • Kommentar von regina louro am 23.03.0810:26:16
    regina louro

    Anspruch auf dt. Kindergeld?


    Hallo Claudia, hier in Spanien hast du Recht auf 2500,-€ und 100,-€ von Madrid Gemeinde. Um die 2500,-€ muss du 2 Jahre hier in Madrid angemeldet sein und kannst du bei deine Ayuntamiento eintragen. Die 100,-€  zu bekommen muss du ein Jahr hier in Madrid angemeldet sein, auch bei Ayuntamiento eintragen. Kindergeld gibts  nicht.
    Deutsche Kindergeld ohne dort anzumelden sein, wird es schwierig sein, damals haben sie von mir EU Urkunde und ein Zettel, die du hier in Spanier bei Krankenkasse abgeben musstes um zu uberprüfen, ob du Geld von hier bekommst. Ich war troztdem in Deutschland angemeldet. Frage bei der Familienkasse in Deutschland, sie helfen dir weiter.
    Viel Glück
    Regina
  • Kommentar von Isabel am 23.03.0821:29:38
    Isabel

    Anspruch auf dt. Kindergeld?


    Hallo Claudia, 
    um in Deutschland Kindergeld zu bekommen, musst du ODER dein Mann -soweit ich weiss- mehr als 180 Tage dort verbringen. Ansonsten hast du keinen Anspruch. Google mal nach "Kindergeld+Voraussetzungen". Ich hab den Link jetzt nicht parat, aber mit diesen Stichpunkten bekommst du einige Infos...
    viele Grüsse, 
    Isabel
  • Kommentar von Jana am 24.03.0813:00:31
    Jana

    Anspruch auf dt. Kindergeld?


    Für den dt. Kindergeldanspruch kommt es nicht auf den Wohnsitz, sondern auf die Sozialversicherungszahlungen an. Wenn Ihr beide weiterhin in die dt. Sozialversicherung einzahlt (das geht auch mit span. Arbeitsvertrag, allerdings nur bei Entsendung aus Dtschland. und mit besonderem Antrag - läuft normalerweise über die dt. Personalabteilung), habt Ihr Anspruch. Die dt. Kindergeldstellen kennen  diesen Sachverhalt in der Regel nicht gut und es bedarf einiger Penetranz, um sich durchzusetzen (Rechtsmittelfristen der Kindergeldbescheide beachten!). Mehr Infos auch unter http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/Kindergeld-Erziehungsgeld/
  • Kommentar von Floh am 28.03.0823:49:24
    Floh

    Anspruch auf dt. Kindergeld?


    Wie funktioniert das mit den 100€ von der Gemeinde Madrid? Ich dachte die bekommt man nur wenn man im Arbeitsverhältnis ist?
  • Kommentar von kb am 05.01.0917:20:48
    kb

    Anspruch auf dt. Kindergeld?


    Sehr richtig Floh, die 100 € bekommt Frau monatlich bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes. Allerdings nur als STEUERENTLASTUNG. D.h.: selbst wenn Frau arbeitet (dies aber nur halbtags tut) und z.B. nur 90 € Lohnsteuer abgezogen bekommt, so bekommt sie auch nur diese 90€ zurückerstattet. Von Kindergeld kann hier nicht die Rede sein.
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