NUTZWERT: Wie funktioniert die Riester-Rente im Ausland?

10.12.2007 - Philipp Dyckerhoff 

Die Riesterrente wurde 2002 in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, die private Altersvorsorge in Deutschland durch staatliche Subventionen zu fördern und eines der vielen Löcher zu stopfen, die die vielen Rentenreformen in die staatliche Altersvorsorge reißen. Riester wurde stufenweise eingeführt, alle zwei Jahre gab es eine Erhöhung. Zum 1.1.2008 steht nun die letzte Riesterstufe an, dann kann man maximal 2 100 Euro pro Jahr in seinen Riestervertrag einzahlen.

Viele Deutsche, die nach Spanien kommen, haben einen Riestervertrag im Gepäck. Immer wieder stellt sich die Frage, was nun damit anzufangen ist, wenn man im Ausland ist. Die Aussagen von vielen Seiten dazu sind sehr widersprüchlich, dabei ist die Sache an sich ganz einfach und lässt sich in wenige Fälle unterteilen:

1. Deutsche in Deutschland:

Solange man in Deutschland rentenversicherungspflichtig ist, erhält man die Riesterförderung. Sozusagen als Gegenleistung muss man im Ruhestand die Riesterrente in Deutschland voll versteuern.

2. Deutsche in Spanien (oder in anderen Ländern), die für einen begrenzten Zeitraum im Ausland bleiben und wieder nach Deutschland zurückkehren:

a)  Wird jemand durch seinen Arbeitgeber ins Ausland entsandt und unterliegt er weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, so zählt er zum förderfähigen Personenkreis.

b) Unterliegt man nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland (eher der Normalfall), verliert man die Förderfähigkeit. Man kann dann seinen Riestervertrag trotzdem weiterbesparen. Wichtig: die Besteuerung der Rente aus dem Riestervertrag im Ruhestand wird anteilig für die nicht geförderten Zeiten reduziert. Man könnte seinen Riestervertrag auch beitragsfrei stellen, das ist allerdings meist nicht die günstigste Alternative.


3.Deutsche in Spanien (oder anderen Ländern), die auf Dauer im Ausland bleiben:

Letztlich gilt das unter 2 b) gesagte. Wenn man es sich leisten kann und einen guten Riestervertrag hat, sollte man ihn auch in diesem Falle weiterbesparen. Nicht zuletzt deswegen, weil man die Kosten für den Vertrag schon bezahlt hat, und bei vorzeitiger Beendigung des Sparens oder sogar einer Kündigung unverhältnismäßig hohe Kosten bezahlt hätte.

4.Deutsche in Spanien (oder anderen Ländern), die im Ruhestand sind und Rente aus einem Riestervertrag beziehen:

Diese dürfte es bisher zwar kaum geben, weil Riester ja erst 2002 eingeführt worden ist. Trotzdem ist dies ein ganz wichtiger Fall, weil er alle Riestersparer irgendwann in der Zukunft treffen wird. Leider sind für diesen Fall immer wieder irreführende Kommentare zu finden. Ja – man muss die Förderung an den deutschen Staat zurückzahlen, wenn man bei Rentenbezug nicht in Deutschland steuerpflichtig ist.

Das klingt natürlich erstmal bedrohlich! Wenn man sich aber klarmacht, dass eben nur die Förderung nominal zurückzuzahlen ist, bedeutet das ja nichts anderes als dass man vom deutschen Fiskus über die Ansparzeit ein zinsloses Darlehen hatte, mit dem man (hoffentlich!) eine ordentliche Rendite erwirtschaftet hat. Und dieses Darlehen zahlt man dann eben zurück, allerdings noch nicht einmal auf einen Schlag, sondern die Rückzahlung wird über Jahre mit der Rente verrechnet (Abschlag von 15 Prozent auf die monatliche Rentenzahlung, und zwar solange bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist). Die Riesterrente muss nach den Regeln des Gastlandes versteuert werden, dadurch kann sich sogar noch ein Vorteil gegenüber der Besteuerung in Deutschland ergeben.

Nicht zuletzt könnte man sich wohl auch sein Anteilsguthaben auszahlen lassen. Dies wäre ‚förderschädlich’ und würde die Rückzahlung der Förderung erfordern, in diesem Fall müsste das zinslose Darlehen auf einmal zurückgezahlt werden. Kann trotzdem noch ein ‚gutes Geschäft’ gewesen sein.

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