NUTZWERT: Die Rürup-Rente in Spanien

21.12.2007 - Philipp Dyckerhoff 

Bei der Basisrente wird die Besteuerung der Altersrente nicht auf "steuerlich geförderte " bzw. "steuerlich ungeförderte " Beträge aufgeteilt. Diese Regelung gibt es nur für die Riesterrente.  Endet die Einkommenssteuerpflicht in Deutschland kann man die Beiträge für eine Rürup-Rente nicht mehr steuerlich absetzen. Eine Rückforderung der Förderung seitens des deutschen Finanzamtes aufgrund des Umzugs ins Ausland im Rentenalter (wie bei Riester) besteht bei der Basisrente nicht.

Aufgrund des Einkommens in Deutschland unterliegt man dort der beschränkten Einkommenssteuerpflicht. Das heisst es erfolgt in Deutschland die Besteuerung der in Deutschland erzielten Einkommen (Pauschalsteuer). Da in Spanien analog zum deutschen Steuersystem das Welteinkommen besteuert wird, kommt es zur Besteuerung der Basisrente in Spanien. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien wird allerdings eine Doppelbesteuerung vermieden. Wie genau die Besteuerung abläuft, sollte im Einzelfall immer mit einem Steuerberater geklärt werden.

Es macht also wenig Sinn, eine Rürup-Rente weiterzubesparen, wenn man in Spanien lebt, weil man den Steuervorteil in der Ansparphase verliert, aber andererseits die Rente im Ruhestand versteuern muss. Was man mit einem vorhandenen Rürup-Rentenbaustein macht, sollte im Einzelfall geklärt werden.

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