HINTERGRUND: Anmelden in Katalonien

02.11.2009 - Clementine Kügler  

Da es immer wieder Fragen und Missverständnisse zum Thema gibt, hier noch einmal der aktuelle Stand der Dinge. Seit April 2007 gibt es keine „tarjeta de residencia“ (Aufenthaltsgenehmigung) mehr. Sie wird also auch nicht verlängert, wenn sie abgelaufen ist.

Was man aber benötigt, ist die Registrierung, dass man in Spanien angemeldet ist und eine Steuernummer (NIF bzw. für Ausländer NIE) hat, wenn man länger als drei Monate in Spanien lebt. Die spanische Bezeichnung der Registrierung ist so lang wie das Dokument groß ist: ein Din-A4-Blatt namens „Certificado de registro como ciudadano de la Unión“ oder auch „Certificado de registro como residente comunitario“. Es hat kein Foto, weshalb es nur im Zusammenhang mit dem Reisepass als Ausweis dient. Selbst wer beim Einkaufen mit Kreditkarte bezahlen will, braucht die Kombination. Obwohl oft auch der Führerschein anerkannt wird.

Wer die NIE bereits hat und sich lediglich in das Zentralregister einschreiben muss, wendet sich am besten zunächst an die örtliche Polizeibehörde, wo man entweder direkt weiterhilft oder an die zuständige Stelle verweist. Die zuständige Polizeidienststelle in Barcelona befindet sich am
Paseo Joan de Borbón 32, in Barceloneta,
Tel.: 93 224 0600.

In Barcelona wohnhafte Deutsche und deren Familienangehörige wenden sich für die Registeranmeldung und Vergabe der NIE an die
Comisaría de Extranjeros
Av. Marqués de l‘Argentera 2
08003 Barcelona
Tel.: 93 520 1410
Infos auch unter: 900 610 620, 900 150 000,www.mir.es.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie bei der Dirección General de Inmigración del Ministerio de Trabajo e Inmigración (Tel.: 91 363 9071, 91 363 9069, 91 363 7108 http://extranjeros.mtas.es)
oder bei der Comisaría General de Extranjería y Documentación, C/
General Pardiñas 90, 28006 Madrid, Tel.: 91 322 6814, Infos unter: 900 610 620, 900 150 000 www.mir.es).

Wer noch eine gültige „tarjeta de residencia“ besitzt, kann sie benutzen, bis sie ihre Gültigkeit verliert. Erst danach muss man dann die „Registrierung“ beantragen.

Das Merkblatt der Deutschen Botschaft über das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger ist unter http://www.barcelona.diplo.de
Bürgerservice - Leben und Arbeiten in Spanien als pdf einzusehen.
Die Telefonnummer des Konsulats in Barcelona: 93 292 1000.


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