NUTZWERT: Einschreibungsfrist an staatlichen Schulen in Katalonien läuft an

01.04.2008 - Judith de la Vega 

Das katalanische Schulsystem beinhaltet zwei Etappen: Grundschule (6 -12 Jahre) und Hauptschule (12 -16 Jahre). Zwischen 3 und 6 Jahren besteht keine Pflicht für die Vorschule, aber sie wird empfohlen, um die Kinder besser auf das Schulleben vorzubereiten. 

Die Frist für die Einschreibung an einer staatlichen Schule liegt üblicherweise im April/Mai, dieses Jahr hat sie am 25. März begonnen. Die Formulare kann man sich entweder von der Webseite der Generalitat herunterladen oder bei einer staatlichen bzw. halbstaatlichen Schule oder beim örtlichen Rathaus abholen. Im Formular müssen die gewünschten Schulen mit Namen und Codenummer (zu finden unter http://www10.gencat.net/pls/ense_ensenyam/p01.menu) nach Präferenz nacheinander aufgelistet werden und das Formular muss dann entweder bei der an erste Stelle gesetzten Schule, einem örtlichen Ausbildungsbüro oder der städtischen Schulbehörde eingereicht werden. Um die Chance auf einen Platz an einer Wunschschule zu erhöhen, ist es sinnvoll, direkt eine zweite und dritte Wahl anzugeben.
Bei der Verteilung der Plätze werden die Schüler bevorzugt, die von einer staatlichen (CEIP) zu einer verbundenen Sekundärschule (DIE) wechseln oder die am gleichen Institut von Sekundärschule zum Batxillerat wechseln. Es ist ratsam, das Anmeldeformular komplett auszufüllen, auch wenn es sich beim Wechsel um zusammengehörende Schulen handelt.

Sollten nicht genug Plätze für alle Bewerber vorhanden sein, tritt ein Punktesystem in Kraft. Dieses basiert darauf, wo man wohnt, arbeitet und ob das Kind Geschwister an der Schule hat. Notwendige Bescheinigungen für die Punktwertungskriterien sind die folgenden (müssen nur vorgelegt werden, falls einer der Fälle zutrifft):
-  Bescheinigung für den Familienwohnsitz oder Arbeitsplatz.
-  Bescheinigung über die Einkommensumstände
-  Bezieher des Mindestgehalts.
-  Original und Kopie des Behindertenausweises, der von der Abteilung für Soziales und Bürger ausgestellt wird.
- Original und Kopie des gültigen Familienpasses.
- Bericht eines Arztes der Sozialversicherung, oder offizielle ärztliche Bescheinigung, in der bezeugt wird, dass dem Schüler oder der Schülerin eine chronische Krankheit diagnostiziert wurde, die den endokrinologischen oder metabolischen Verdauungstrakt beeinflusst. Dabei werden Nahrungsmittelallergiker eingeschlossen. Das Original wird nach der Dokumentation zurückgegeben.

An welcher Schule das Kind letztlich angenommen wurde, erfährt die Familie meist ein bis zwei Monate nach der Einschreibung. Dann muss man zu dieser Schule, um dort die endgültige Anmeldung vorzunehmen.
Familien, die aus dem Ausland kommen, müssen für die Schuleinschreibung die folgende Unterlagen vorzeigen:
-  Original und Fotokopie vom Familienbuch
-  Original und Fotokopie vom Ausweis, Aufenthaltsbeweis (Volant d´empadronament I convivència), Reisepass oder andere Ausweisdokumente von Eltern und Kind, Mietvertrag.

Die Termine für das Schuljahr 2008-09 sind wie folgt:
Bewerbungsfrist: 25.3. – 4.04.
Veröffentlichung der Lotterieplätze: 14.04.
Widerspruchsfrist: 14. -17.4.
Veröffentlichung der Aufnahmeplätze: 26.05.
Anmeldung bei der zugeteilten Schule: 9.-13.6.

Weitere Informationen auf der Webseite der Generalitat:
http://www.gencat.cat/preinscripcio und
http://www.gencat.net/benestar/immigracio/web_ac

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