NEWS: Neuigkeiten bei der Altersvorsorge in Deutschland

10.07.2011 - Philipp Dyckerhoff 

Etwa 6 Monate später als ursprünglich geplant wird in Deutschland der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen von derzeit 2,25 Prozent (seit 2007 gültig) auf 1,75 Prozent gesenkt. Diese Zinssenkung zum 1.1.2012 wurde vom Bundesfinanzministerium nun bestätigt. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen. Mit der geplanten Absenkung des Zinses reagiert die Regierung auf das niedrige Zinsniveau an den Finanzmärkten.

Über den Garantiezins hinaus erhalten die Anleger Überschüsse, die vom Erfolg der Geldanlage der Versicherer abhängen. Im Durchschnitt lag die gesamte Nettorendite auf die angelegten Gelder in 2009 bei 4,17. Wenn man allerdings die Rendite nach Kosten betrachtet, dürfte sie je nach Anbieter bei etwa der Hälfte oder sogar darunter liegen.
Diese Zinssenkung betrifft nicht nur Kapitallebensversicherungen sondern auch anderen Produkte mit Garantieanteilen. Dazu gehören z.B. Riesterrenten und Bausteine der betrieblichen Altersvorsorge, die durch den Gesetzgeber vorgegeben eine so genannte Null-Prozent-Garantie haben: am Ende der Laufzeit erhält man wenigstens seine eingezahlten Beiträge zurück.

Die Versicherer dürfen bei Kapitallebensversicherungen nur zu maximal 35 Prozent in Aktien anlegen, der Rest des Geldes muss in festverzinslichen Papieren angelegt werden. Die tatsächliche Aktienquote ist sogar noch viel geringer. Gerade in den jetzigen Zeiten eine Anlagestrategie, die nicht sehr vielversprechend ist.

Wichtig für Deutsche in Spanien ist es, sich zu überlegen, ob man besser weiterhin (hohe?) Sparraten in die noch vorhandenen deutschen Lebensversicherungen steckt und sich damit eventuell sogar die Möglichkeit nimmt, in Spanien in steuerlich geförderte planes de pensiones zu investieren, weil nicht genug Geld für Beides da ist. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die Auszahlung einer deutschen, steuerfreien Lebensversicherung in Spanien mit der Kapitalertragssteuer von 19 Prozent bzw. 21 versteuert werden muss, sollte man wirklich genau nachrechnen.

Weitere geplante Änderungen betreffen den frühesten Rentenbeginn für geförderte Altersvorsorge: dieser wird vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Außerdem müssen zukünftig die Tarife für Rentenversicherungen unabhängig vom Geschlecht kalkuliert werden. Das dürfte bei Frauen zu höheren und bei Männern zu niedrigeren Renten führen.

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