NEWS: Gesundheitsleistungen innerhalb der EU

13.07.2010 - Clementine Kügler 

Alle in Spanien angemeldeten Ausländer haben ein Recht auf die öffentliche medizinische Verpflegung. Für jeden Deutschen, der in Spanien mit Wohnsitz angemeldet ist, zahlt die Bundesrepublik pro Jahr 2 880 Euro an Spanien. Dieses Geld wird von Madrid an die einzelnen Regionen weitergeleitet. Spanien zahlt für jeden in Deutschland lebenden Spanier 1 500 Euro pro Jahr für eventuelle ärztliche Behandlungen. Die Kosten bei Touristen, die im europäischen Ausland erkranken und behandelt werden, sind im Rahmen eines 2004 verabschiedeten EU-Abkommens vom Herkunftsland gedeckt.

Im Rahmen der spanischen Ratspräsidentschaft der EU hat die Gesundheitsministerin Trinidad Jiménez eine Reform unterbreitet, die vom Europäischen Rat in Luxemburg Anfang Juni angenommen wurde. Im Herbst wird das Europa-Parlament über den Vorschlag, die grenzüberschreitende Behandlung von Patienten durch die öffentlichen Gesundheitssysteme innerhalb der EU zu reformieren, abstimmen.

Eine ursprüngliche von den Schweden vorgeschlagene Reform hatte vorgesehen, dass das Land, in dem der Patient lebt, die Kosten für medizinische Eingriffe übernimmt, unabhängig davon, wo dieser den größten Teil seines Lebens Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hat und auch, wo er sich in Behandlung begibt. Beispiel: ein deutscher Rentner, der jetzt auf Mallorca lebt, lässt sich in Italien operieren und Spanien zahlt das. Und sollte das sogar bezahlen, wenn der Patient in ein privates Krankenhaus ginge.
Dagegen hatte Spanien ein Veto eingelegt, da das Land mit 2,5 Millionen ansässigen europäischen Ausländern, darunter eine halbe Million über 55-Jähriger, besonders hohe Kosten auf sich zukommen sah.

In Falle des deutschen, in Spanien lebenden und sich in Italien operieren lassenden Patienten sieht der neue Vorschlag von Trinidad Jiménez vor, dass nur geringste Kosten übernommen würden. Es wird eine vorherige Autorisierung angestrebt. Der Patient klärt, bevor er für einen Eingriff ins europäische Ausland reist, ob und zu welchem Teil das nationale Gesundheitssystem seines Wohnsitzes die Kosten trägt. Es werden keine Kosten übernommen, die nicht gedeckt sind im nationalen System. Der Patient selbst zahlt zunächst die Rechnung und bekommt das Geld später erstattet.

In der Praxis sähe das so aus: ein Spanier, der nach Berlin reist, um sich dort einer Zahnbehandlung zu unterziehen, bekommt von der Seguridad Social keinen Cent erstattet, da die spanische Seguridad Social grundsätzlich keine Zahnbehandlungen (außer dem Ziehen von Zähnen) vorsieht.
Wenn ein Spanier sich in Berlin einer Operation unterzieht, erhält er nur den Betrag zurück, den diese Operation in Spanien gekostet hätte. Da zahlt er eventuell drauf, da die Kosten in Spanien geringer sein könnten. Es ist auch möglich, dass die Seguridad Social die Übernahme der Kosten im Vorfeld ablehnt, wenn die Wartezeiten für den Eingriff im Heimatland, medizinisch vertretbar und billiger sind.

Der in Madrid, Palma de Mallorca oder Barcelona lebende Deutsche findet nach wie vor medizinische Behandlung durch das spanische Gesundheitssystem in Spanien. Wenn er zur Behandlung in ein Krankenhaus nach Deutschland fährt, muss er sich die Übernahme der Kosten von der spanischen Seguridad Social genehmigen lassen oder ggf. zuzahlen.

Der sogenannte „turismo sanitario“ in das Land der Sonne und der Strände fällt mit etwa zehn Prozent weniger ins Gewicht als manche Medien behaupten. Als Beispiel gilt der europäische Rentner, der zu Hause mit drei Jahren Wartezeit rechnet oder hohe Zuzahlungen leisten muss, sich vorübergehend in einem Ort an der Costa del Sol anmeldet und dort ein neues Hüftgelenk einsetzen lässt. In der Residenten-Hochburg Marbella waren 2009 31 700 Notfälle, 4 795 Einweisungen europäischer Ausländer erfolgt. Nicht einmal 500 davon könnten dem Sanitäts-Tourismus zugeschrieben werden, sagt der Direktor des Hospitals Costa del Sol.

Es scheint also ein Gerücht zu sein, dass anreisende Rentnergruppen aus Großbritannien, Holland oder Deutschland die spanischen Krankenhäuser aufsuchen und sich ohne zu zahlen aus dem Staub machten (El Confidencial 4.10.2008). Aus der Differenz dessen, was Spanien für in Europa lebende Spanier zahlt und für in Spanien lebende Ausländer erhält, ergäbe sich laut Gesundheitsministerium ein Überschuss von 460 Millionen Euro pro Jahr. Der Unmut einiger Küstenregionen bezieht sich offenbar auf die ungerechte Verteilung bzw. Rückerstattung dieser Gelder durch die Zentralregierung.

An der Annahme und Behandlung von Notfällen ändert sich nichts. Für Touristen mit Europäischer Krankenversicherungskarte, denen auf einer Reise etwas passiert, ändert sich ebenfalls nichts.

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