NEWS: Erbschaftssteuer aus Katalonien in Madrid zahlen

19.07.2013 - Arena 

Die nicht residenten Ausländer in Spanien müssen die Erbschafts-und Schenkungssteuer in Madrid entrichten. Das war nach dem Buchstaben des Gesetzes schon seit vielen Jahren so, wurde aber nie eingehalten, weil die Generalitat von Katalonien diese Einkünfte gerne selbst kassierte und Madrid dies tolerierte. Diese guten Zeiten sind jetzt vorbei. Gute Zeiten, weil die Vorgängerregierung mit Beteiligung der Sozialisten und der Grünen/Kommunisten seinerzeit die Erbschaftssteuer hierzulande um über 90 gesenkt hatte, sodass die meisten Hausbesitzer im Erbfall so gut wie keine Erbschaftssteuer zu zahlen brauchten. Ab jetzt ist das nicht mehr möglich. Die Steuerstelle in Roses hat strikte Weisung, keine Erbschaftssteuer für Notarurkunden dieser Art mehr zu berechnen, geschweige denn die Gelder entgegenzunehmen. Dazu ist zu sagen, dass die meisten Ausländer sich nicht darüber klar sind, ob sie resident oder nichtresident in Katalonien sind. Die polizeiliche Anmeldung im örtlichen Melderegister auf dem Rathaus von Castelló ist NICHT die Residencia.

Die neue Regelung aus Madrid macht die Bearbeitung der Erbschaft wesentlich zeitaufwendiger, denn plötzlich strömen dort sämtliche Erbschaftsfälle von Ausländern zusammen und man muss vermuten, dass dort nicht genügend Beamte zur Verfügung stehen, um diese Urkunden eindeutig, korrekt und rasch zu bearbeiten. Es muss mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Neu ist auch, dass seit einigen Monaten eine Urkunde nur noch im Liegenschaftsregister eingetragen wird, wenn der Betroffene die Quittung über die am zuständigen Gemeindeamt entrichtete „Wertzuwachssteuer auf städtische Grundstücke“ vorlegt. Diese Steuer war jahrzehntelang unter dem Begriff „plusvalía“ bekannt. Sie wurde und wird auch bei Erbschaften fällig.

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