HINTERGRUND: Rat bestätigt die Änderungen des EU-Parlaments zur Verbraucherkredit-Richtlinie

17.05.2008 - Sönke Lund Rechtsanwalt/Abogado, Barcelona 

Nachdem das EU-Parlament am 16. Januar 2008 die neue Verbraucherkredit-Richtlinie verabschiedete, hat der Rat der EU am 7. April 2008 die vom Parlament abgestimmten Änderungen der Richtlinie angenommen. Ziel ist es, die Aufnahme von Krediten innerhalb der EU zu erleichtern. Dies soll etwa durch EU-weit vergleichbare, harmonisierte Standard-Informationen bei Kreditanfragen erreicht werden. Weitere Regelungen betreffen die Vorfälligkeitsentschädigung, die Berechnung des effektiven Jahreszinses und das Rücktrittsrecht der Verbraucher. Die Richtlinie muss bis Anfang 2010 umgesetzt werden.

Die neue Richtlinie folgt in wesentlichen Teilen dem Grundsatz der Vollharmonisierung; das heißt, sie enthält abschließende Vorgaben für die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten. Künftig werden auch Überziehungskredite und so genannte Renovierungskredite (anders als Kredite, die durch Grundpfandrechte gesichert sind oder zum Kauf von Grundstücken oder Gebäuden dienen) in die Richtlinie einbezogen sein, um den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kreditformen nicht zu verzerren. Mit der Richtlinie soll der Verbraucherkreditmarkt von 800 Milliarden Euro erschlossen werden, der nach wie vor in hohem Maße in nationale Märkte zersplittert ist, so dass den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten und stärker wettbewerbsbestimmte Preise vorenthalten werden. 

Durch die neuen Regelungen wird der Markt für Kunden und Konkurrenten im Kreditgeschäft transparenter. Hauptsächlich wird sich dies so äußern, dass Kunden in der gesamten EU, die einen Kredit aufnehmen, standardisierte, vergleichbare Informationen erhalten. Insbesondere werden die Verbraucher Anspruch darauf haben, in der Werbung für Kreditangebote über bestimmte wichtige Einzelheiten informiert zu werden (z. B. Zinssätze, Zahl, Häufigkeit und Höhe von Rückzahlungen, Bestehen einer Versicherungspflicht oder Verzugskosten). Diese müssen in einem neuen, EU-weit vergleichbaren Europäischen Kreditinformationsformblatt aufgeführt werden, und den Kunden kommt ein einheitlicher, EU-weit vergleichbarer effektiver Jahreszins zugute. In der vorgeschlagenen Richtlinie werden auch gemeinsame Standards für das Rücktrittsrecht festgelegt, so dass die Verbraucher ihre Meinung ändern können. Diese Richtlinie für Verbraucherkredite ist Teil umfassenderer Bemühungen, den grenzüberschreitenden Markt für Privatkunden-Finanzdienstleistungen zu stimulieren, wie in dem Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden niedergelegt, das von der Kommission im Mai 2007 verabschiedet wurde.

Den Mitgliedstaaten stand es bisher frei, im Interesse eines besseren Schutzes ihrer Verbraucher über die Bestimmungen der bisher geltenden Richtlinie hinauszugehen, und zahlreiche Länder haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, aber in unterschiedlichem Ausmaß. Daher unterscheiden sich die Rechtsvorschriften im Kreditwesen in der EU weiterhin stark von einander.
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts und der Stärkung des Verbraucherschutzes dienen. So hilft die „Einheitliche Europäische Verbraucherkreditinformation“ dem Bürger, EU-weit nach günstigen Angeboten zu suchen, auch wenn er die jeweilige Sprache nicht sicher beherrscht. Die Vorgaben zu vor-vertraglichen und vertraglichen Informationen und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses sollen fragwürdige Praktiken unterbinden, mit denen die tatsächlichen Kreditkosten vernebelt werden. Beispielsweise, indem ein scheinbar günstiger Kredit mit einer überteuerten Restschuldversicherung verbunden wird. Nach der neuen Fassung der Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.
Die Kosten für Verbraucherkredite innerhalb der EU belaufen sich zwischen durchschnittlich sechs Prozent in Finnland und zwölf Prozent in Portugal. Deutschland liegt mit durchschnittlichen Kreditkosten von 8 Prozent im Mittelfeld. Spanien liegt laut EZB mit 9,4 Prozent im oberen Bereich. Die EU-Kommission erhofft sich durch die Richtlinie langfristig eine Zunahme grenzüberschreitender Kreditgeschäfte, die bislang nur etwa ein Prozent aller Kreditgeschäfte ausmachen, sowie sinkende Zinssätze durch mehr Wettbewerb.

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv
  • 08.03.2023 [Kommentare: 0]

    Kurzer Abriss: Die Situation der Frauen in der Arbeitswelt in Spanien

    Frauen während des Franco-Regimes. Die Veränderung der Rolle von Frauen in der spanischen Wirtschaft lässt sich am besten im historischen Kontext betrachten. Während der Franco-Diktatur (1939-1975) wurden Frauen in Spanien auf traditionelle Rollen beschränkt, insbesondere in Bezug auf die Ehe und Mutterschaft. Frauen waren in der Regel.. Artikel weiterlesen

  • 14.02.2022 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“): Der EuGH hat endlich ein Urteil gesprochen

    Mit Urteil vom 27. Januar 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun endlich bestätigt, dass das Modelo 720 in vielen Details nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Das war vielen Betroffenen aufgrund der absurd hohen Strafen, die mit dem Modelo 720 verbunden waren, schon längst klar und man muss sich wirklich wundern, dass eine Entscheid.. Artikel weiterlesen

  • 13.10.2021 [Kommentare: 0]

    Deutsche Rentner in Spanien – auf dem Radar der Agencia Tributaria

    Ich habe in letzter Zeit vermehrt Anfragen von deutschen Rentnern, die mehr oder weniger dauerhaft in Spanien leben, und Post von der Agencia Tributaria (= spanisches Finanzamt) bekommen haben.Worum geht es da? Meist hat das spanische Finanzamt von Deutschland mitgeteilt bekommen, dass eine Rente nach Spanien gezahlt wurde. Damit .. Artikel weiterlesen

  • 18.02.2021 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen modelo 720 abschließende Klärung durch den EuGH bis Ende 2021?

    Wann wird Spanien endlich in die Schranken gewiesen? Ein Spanier bezeichnete vor Jahren die spanische Administration einmal als „bürgerunfreundlich“. Das kann man wohl sagen, und ganz besonders gilt das für das spanische Finanzamt („Hacienda“). „Hacienda“ hat immer Recht, auch wenn „Hacienda“ nicht Recht hat! Und das passiert leider sehr.. Artikel weiterlesen

  • 03.02.2021 [Kommentare: 0]

    Geht so Europa? Offener Brief an das BMF

    Sehr geehrte Damen und Herren, seit gut 15 Jahren unterstütze ich Deutsche in Spanien und Spanier in Deutschland bei Themen, die mit ihrem Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien zu tun haben. Ich selbst habe über 20 Jahre im Ausland gelebt, davon viele Jahre in unterschiedlichen Ländern der EU. Daher verfolge ich auch immer wieder .. Artikel weiterlesen

  • 10.02.2020 [Kommentare: 0]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen („modelo 720“) – es scheint sich endlich etwas zu bewegen

    Was war nochmal das „modelo 720“? Wenn in Spanien steuerpflichtige Personen in einer der drei Kategorien (1) Konten (Girokonto, Tagesgeld, etc.), (2) Wertpapiere jeglicher Art, Lebensversicherungen, Unternehmensbeteiligungen, etc. oder (3) Immobilien und Grundstücke jeweils in Summe mehr als 50.000 Euro im Ausland besitze, dann müssen.. Artikel weiterlesen

  • 23.05.2019 [Kommentare: 0]

    Wie bekommt man als Ausländer seinen Borrador auf der Webseite des spanischen Finanzamtes?

    Am 30. Juni ist wieder die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung in Spanien. Aufschub, wie man ihn aus Deutschland kennt, bekommt man beim spanischen Finanzamt gar nicht – es handelt sich also um einen festen Termin!Um auf den "borrador", also den Entwurf der Steuererklärung, im Internet zugreifen zu können, gibt es.. Artikel weiterlesen

  • 10.04.2019 [Kommentare: 1]

    Die Kunst ein Haus in Katalonien zu kaufen

    Wenn Sie in Katalonien ein Haus kaufen möchten, unterscheiden sich andere Regeln, andere Gesetze und eine andere Unternehmenskultur von der Deutschen. Sie werden in eine Situation mit neuen Konzepten, sprachlichen Barrieren und unterschiedlicher Bürokratie geraten. Lassen Sie sich von der Immobilienagentur Larsson Estate helfen, um den.. Artikel weiterlesen

  • 06.03.2019 [Kommentare: 1]

    Meldepflicht für Auslandsvermögen – das modelo 720 gilt vorerst weiterhin (fast) unverändert

    Alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen (= gewöhnlicher Aufenthalt in Spanien) sollten auch dieses Jahr wieder prüfen, ob sie der Meldepflicht für Auslandsvermögen nachkommen und ihre Vermögenswerte im Ausland in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) deklarieren müssen. Die Frist für das Jahr 2018 endet am 1. April 2019.. Artikel weiterlesen

  • 04.12.2018 [Kommentare: 0]

    Hintergründe zum Meldegesetz

    Das Thema Anmeldung in Deutschland beschäftigt viele Deutsche, die in Spanien ihren Wohnsitz haben. Viele der Spanien-Deutschen haben sich in Deutschland nie abgemeldet. Was ist richtig, was sind die Konsequenzen, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Vor mittlerweile drei Jahren ist in Deutschland ein neues Meldegesetz in Kraft getret.. Artikel weiterlesen