HINTERGRUND: Räumungsklagen in Spanien

14.04.2008 - Deike Werner 

Wohnungs- oder Hauseigentümer, die ihre Immobilie in Spanien weitervermieten und Mieter haben, die mit der Zahlung im Verzug sind, beschreiten in Spanien einen schwierigeren Rechtsweg, ihre Mieter aus der Wohnung herauszuklagen und ausstehende Mietkosten einzutreiben. In Spanien sollte man bei der Vermietung deswegen folgendes beachten: Wenn der Mieter monatelang im Mietverzug ist und erst während des Räumungstermins zahlt, bleibt das Mietverhältnis weiterhin bestehen.

Eine Kündigung sollte via Einschreiben mit Rückschein erfolgen, so dass der Vermieter einen Nachweis hat. Falls der Mieter weiterhin wohnen bleibt und nicht zahlt, muss man einen Anwalt und Prokurator einschalten (für die Räumungsklage). Es wird empfohlen, Räumungs- und Zahlungsklage gleich zusammen mit der Ladung zum Gerichtstermin via Post zuzusenden. Der Postbote hat für alle Vorgänge eine Zustellungsurkunde auszustellen, die beim Gericht hinterlegt wird und Beweis ist, dass der Mieter die Schriftstücke empfangen hat.

Diese notwendige rechtswirksame Zustellung von Urteilen via Post ist oftmals problematisch: Annahmeverweigerung seitens der Mieter sind ein beliebtes Mittel, den Prozess in die Länge zu ziehen. Ferner hat der Mieter die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen (Armenrecht). Das Gericht hat dann einen Armenanwalt zu stellen, der erfahrungsgemäß einige Monate braucht, sich in den spezifischen Fall einzuarbeiten. Wenn Mieter in die Berufung gehen, verzögert das die Vollstreckung (in Spanien gibt es keine vorläufig vollstreckbaren Urteile!)

Die Vollstreckung ist Sache des Amtsgerichts in Spanien – jedoch gibt es keine Gerichtsvollzieher wie in Deutschland – sondern es gibt Wartelisten, die die Ursache sind, dass wieder einige Monate vergehen können, bis rechtskräftige Urteile vollstreckt werden können.

Zur offenen Mietforderung:
In Spanien gibt es keinen Offenbarungseid (also die Offenlegung des Vermögens des Schuldners). Deshalb wird empfohlen, vorab zu prüfen, ob der Schuldner über Vermögensgegenstände verfügt. Denn während des Verfahrens werden solche ja bekanntermaßen „verschoben“.

Quelle:
Steuber, Werner: Mitteilungen der Asociación de propietarios extranjeros en España

Kommentare (0) :

Artikel kommentieren
Artikel-Archiv
  • 10.04.2019 [Kommentare: 1]

    Die Kunst ein Haus in Katalonien zu kaufen

    Wenn Sie in Katalonien ein Haus kaufen möchten, unterscheiden sich andere Regeln, andere Gesetze und eine andere Unternehmenskultur von der Deutschen. Sie werden in eine Situation mit neuen Konzepten, sprachlichen Barrieren und unterschiedlicher Bürokratie geraten. Lassen Sie sich von der Immobilienagentur Larsson Estate helfen, um den.. Artikel weiterlesen

  • 11.05.2018 [Kommentare: 2]

    Reiche Spanier und arme Deutsche?!

    Viele Deutsche machen Urlaub in Spanien. Daraus wird schnell das Vorurteil des „reichen“ deutschen Urlaubers und des „armen“ spanischen Gastgebers abgeleitet. Das dies aber nicht der Wahrheit entspricht belegen folgende Studien: Nach einer von der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahre 2013 durchgeführten Studie besitzen Spanier ein.. Artikel weiterlesen

  • 20.04.2015 [Kommentare: 0]

    Der spanische Immobiliensektor im Aufschwung

    Es zeichnen sich erste Verbesserungen im spanischen Immobiliensektor ab, was am Anstieg der Verkäufe von Immobilien und Wohnraum, der Stabilisierung der Preise und der Zunahme in der Konstruktion zu beobachten ist. Mitte 2013 konnten die ersten Käufe im spanischen Immobiliensektor nach dem Platzen der Immobilienblase im Jahr 2007.. Artikel weiterlesen

  • 08.01.2015 [Kommentare: 0]

    Eine Ära geht zu Ende: der Ablauf des städtischen Mietgesetzes gefährdet Tausende Arbeitsplätze

    Der 1. Januar - ein Tag, an dem viele Menschen mit guten Vorsätzen in ein neues Jahr starten und Dinge in ihrem Leben verändern wollen. Doch manchmal ändern sich die Dinge auch ganz von selbst, ohne eigenes Zutun, ob man will oder nicht. So ist es vielen Kaufleuten in Spanien ergangen: Mit Beginn des Monats sind ihre Verträge ausgelaufen,.. Artikel weiterlesen

  • 19.03.2014 [Kommentare: 0]

    NUTZWERT: Besteuerung beim Kauf von Immobilien in Spanien

    Einige Medien berichten, dass die Krise sich in Spanien dem Ende nähert und dass die “Wiederbelebung des Immobilienmarktes” eine entscheidende Rolle in diesem Prozess spielt.Trotz der Behauptung, dass die Immobiliennachfrage im spanischen Binnenmarkt angestiegen ist, vor allem in Bezug auf Ferienhäuser, ist es wohl w.. Artikel weiterlesen

  • 08.09.2013 [Kommentare: 0]

    NEWS: An Russen und Chinesen verkaufen

    Obwohl die Stadt Barcelona sich inzwischen weltweit Aufgrund der seit über sechs Jahren anhaltenden Wirtschaftskrise in Spanien hat sich der Immobilienmarkt fast ausschliesslich auf das Internet verlagert. Die ausbleibende Innennachfrage lässt die Branche den Blick immer stärker auf das ferne Ausland richten. An erster Ste.. Artikel weiterlesen

  • 15.03.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Der spanische Wohnungsmarkt: ein Sektor im Sturzflug

    Borja Mateo, spanischer Immobilienexperte, gibt ein Jahr nach der Veröffentlichung seines Buches “La verdad sobre el mercado inmobiliario español” (“Die Wahrheit über den spanischen Immobilienmarkt”) Auskunft über den aktuellen Stand des Sektors. Sein 2011 bei Manuscritos veröffentlichtes.. Artikel weiterlesen

  • 17.01.2012 [Kommentare: 0]

    WISSENSWERT: Die Rolle des Anwalts beim Verkauf von Immobilien

    In den goldenen Jahren der Immobilienblase, als alles gut angekauft wurde, spielten Juristen eine wesentliche Rolle in der Beratung von Käufern, damit diese Immobilien-Eigentum mit voller Garantie erwerbenkonnten. Jetzt, da alles verkauft wird, ist unsere Rolle nochwesentlicher, um zu verhindern, dass ein eventueller Verkauf aus rech.. Artikel weiterlesen

  • 14.09.2011 [Kommentare: 0]

    SERIE: Der Gesetzliche Ehegüterstand in Deutschland beim Kauf einer Immobilie in Spanien

    Wenn ein deutsches Ehepaar den Kauf einer Immobilie in Spanien notariell beurkundet, sollte es ganz genau auf der Bezeichnung ihres Ehegüterstandes in der Urkunde Acht geben.Spanische Notare sind nicht unbedingt mit dem gesetzlichen Ehegüterstand eines anderen Lands wie Deutschland vertraut. Dies kann später zu Problemen, z.. Artikel weiterlesen

  • 18.08.2011 [Kommentare: 0]

    SERIE: Vorsichtmaßnahmen vor dem Erwerb einer Immobilie in Spanien

    Im Unterschied zu deutschem Recht – nach dem nur die Eigentumsregistereintragung eine konstitutive Wirkung hat - kann in Spanien das Eigentum an einer Immobilie durch einem privaten Vertrag übertragen werden. Zwar wird die Eintragung im spanischen Eigentumsregister nur möglich sein, wenn den Kauf oder Verkauf vor einem Not.. Artikel weiterlesen