HINTERGRUND: Job in Deutschland, Familie in Spanien - was nun?

09.05.2011 - Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com 

Immer mehr Deutsche, die teilweise schon recht lange in Spanien leben und arbeiten und deren Familien mittlerweile fest verwurzelt sind in Spanien, werden Opfer der durch die spanische Krise komplizierten Arbeitsmarksituation: sie verlieren ihren Arbeitsplatz in Spanien.

Schnell stellt sich heraus, dass in Spanien ein vernünftig bezahlter neuer Job kaum zu finden ist. Insofern beginnt dann die Suche auch in Deutschland. Auch nicht unbedingt einfach und mit viel Aufwand verbunden, aber doch häufig am Ende erfolgreich. Es gibt übrigens darauf spezialisierte Personalberatungsfirmen, die dabei unterstützen. Im Ergebnis führt das zu Wochenendbeziehungen, zumindest fast immer anfangs, weil man ja noch gar nicht weiß, ob der neue Job langfristig ist, aber eben auch, weil die Familie in ihrer spanischen Umgebung so verwurzelt ist oder weil vielleicht noch ein paar Jahre bis zum Abitur der Kinder fehlen.

Die Rückkehr des Mannes nach Deutschland gestaltet sich meist schwieriger als gedacht. In Deutschland hat sich vieles verändert, es hat viele Reformen gegeben in den letzten Jahren (z.B. Renten- und Gesundheitsreformen). Daraus ergeben sich Fragen zu Sozialversicherungs, Steuer- und Versicherungsthemen.

Es lohnt sich, das neue Leben „zwischen“ Deutschland und Spanien gut zu durchdenken, denn es gibt Möglichkeiten, viel Geld zu sparen. So hat man z.B. unter bestimmten Umständen eine Wahlmöglichkeit, wo man steuerpflichtig sein möchte: in Spanien oder in Deutschland.

Was glauben Sie denn, wo man weniger Steuern zahlt: in Deutschland oder in Spanien? Die meisten liegen falsch mit ihrer Annahme, dass man in Deutschland mehr Steuern zahlt. Besonders günstig wird es in Deutschland im Vergleich zu Spanien, wenn man als Verheirateter die Steuerklasse III hat. Außerdem kann man in Deutschland viel mehr von der Steuer absetzen als in Spanien: einen Teil der Krankenversicherungskosten, eventuell sogar einen Teil des Schulgeldes. Auch die doppelte Haushaltsführung kann möglicherweise geltend gemacht werden. Und auch den Anspruch auf das deutsche Kindergeld kann wieder aufleben.

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