HINTERGRUND: Hypothekendarlehen und was möglich ist

07.02.2011 - Tobias Schönfeld  

Mit Schlüsselrückgabe schuldenfrei? Ist das möglich? Nein, ist es nicht. Dennoch war dies letzte Woche anlässlich einer angeblich wegweisenden oder gar revolutionären Entscheidung der Audiencia Provincial de Navarra in verschiedenen Tageszeitungen zu lesen.

Was war passiert? Eine Bank hatte eine Hypothek gegen ein älteres Ehepaar vollstreckt und sich mangels ausreichender Gebote in der Zwangsversteigerung das Grundstück gleich selbst zuschlagen lassen. Obwohl das Grundstück angeblich weniger Wert als das noch offene Hypothekendarlehen war, entschied ein Gericht, dass das Darlehen nunmehr beglichen sei. Begründung: Als die Bank seinerzeit das Darlehen herausgab, hatte sie das Grundstück selbst entsprechend hoch, sogar noch höher bewertet.

Kann jetzt jeder seine seinerzeit gut bewertete jetzt aber möglicherweise überbewertete Wohnung an die Bank „zurückgeben“ und ist damit schuldenfrei?
Nein, denn oben stehende Begründung, bei welcher es die Presse meist hat bewenden lassen, ist nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist, dass die Bank es versäumt hatte, in der Zwangsvollstreckung eine Neubewertung des Grundstücks durchzusetzen. Nur deshalb setzte das Gericht dessen Wert beim Zuschlag an die Bank mit einem (heute) viel zu hohen Betrag aus den damaligen Darlehensunterlagen an.

So wurde aus einem prozessualen Fehler plus oberflächlicher Berichterstattung eine Revolution, die keine ist.

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