Ummeldung eines Autos „zwischen“ Deutschland und Spanien

15.01.2018 - Philipp Dyckerhoff 

Laut Zahlen von 2012 lassen jedes Jahr Bürger und Unternehmen in der EU etwa 3,5 Millionen Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat zu.

 

Im Jahr 2012 begann ein Projekt, mit dem die EU-Kommission die Regeln zur Kfz-Zulassung in allen EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und vereinfachen wollte. Die EU-Kommission bezifferte das Einsparpotenzial durch die geplanten Vereinfachungen auf mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr! Die Neuregelung sollte 2014 in Kraft treten.

 

Besonders interessant für Deutsche in Spanien, da der Ummelde-Prozess gerade in Spanien umständlich und teuer ist. Außerdem gibt es in Spanien immer wieder Kontrollen der Polizei, bei denen die in Spanien wohnhaften Fahrzeughalter von Autos mit ausländischen Kennzeichen hohe Bußgelder zahlen müssen oder im schlimmsten Fall deren Autos sogar zwangsweise stillgelegt werden.
Das Projekt sah vor, es Bürgern und Unternehmen zu erleichtern, Fahrzeuge EU-weit zu nutzen und zuzulassen. So sollten zum Beispiel Autofahrer, die einen Gebrauchtwagen in einem anderen EU-Land kauften oder verkauften, nicht mehr mit zusätzlichen technischen Kontrollen und administrativen Problemen konfrontiert werden dürfen. Immerhin gibt es ja schon seit langem das sogenannte CoC (Certificate of Conformity: Europäische Übereinstimmungbescheinigung), das häufig schon den Fahrzeugpapieren beiliegt und die technische Zulassungsfähigkeit für alle EU-Länder (mit Rechtsverkehr) bestätigt. Wenn man in Spanien einen Wagen mit deutschem Kennzeichen zulassen möchte, prüft der spanische TÜV (ITV) die Daten auf dieser Bescheinigung und misst z.B. Breite und Länge des Autos nach! Auf einer CoC eines bestimmten Fahrzeugtyps stand bei der Breite in einem konkreten Fall, den der Autor betreut hat, keine eindeutige Zahl, sondern ein Bereich mit einer Toleranz von wenigen Zentimetern (warum auch immer). Das führte dazu, dass der Wagen nicht in Spanien zugelassen werden konnte.

 

Die Umsetzung dieses Projektes hätte sogar dazu geführt, dass Deutsche mit Ferienwohnsitz in Spanien ihren in Spanien genutzten Wagen gar nicht mehr hätten ummelden müssen. Sogar Mietwagenfirmen hätten ihre Fahrzeuge einfacher grenzüberschreitend einsetzen können. Bei Firmenfahrzeuge war geplant, dass diese einheitlich in dem EU-Land zugelassen werden sollten, in dem die Firma ihren Hauptsitz hat.

 

Aber es kam anders ...: Im Herbst 2017, also fünf (!) Jahre später, wurde das Projekt eingestellt, weil die Regierungen der EU-Staaten sich nicht einigen konnten! Traurige Realität der EU, die bei vielen Dingen des täglichen Lebens der „echten“ Europäer eben leider nicht oder schlecht funktioniert!

 

Wenn sich die EU-Länder schon bei solch einfachen Themen nicht einig können, fragt man sich, wie das bei komplexeren Themen wie z.B. Vereinheitlichung der Steuern funktionieren soll.

 

Philipp Dyckerhoff, pd@pecuniaconsult.com

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